"Dieses Vorgehen ist mit unserem Rechtsstaatsbegriff nicht vereinbar"
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,707885,00.html
Was von eurem Rechtsbegriff zu halten ist, hat heute das Bundesverfassungsgericht festgestellt:
http://www.news.de/politik/855089134/karlsruhe-erlaubt-nutzung-von-steuer-cd/1/
Nutzung erlaubt! YEEEEEH!!! :)
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Verschwörungsquark. Das Urteil hat mit dem Interesse des Fiskus nichts zu tun, das interessiert das BVerfG in der Entscheidung überhaupt nicht, sonst hätte es ja vor Jahren auch nicht ein steuerbefreites Existenzminimum in seinem Urteil angemahnt und viele andere unangenehme Entscheidungen pro Steuerzahler entschieden.
Es ging um die Verwertbarkeit von Beweisen im Strafrecht und das BVerfG macht mit dem Urteil sehr deutlich, dass Steuerflüchtlinge keine besseren Straftäter sind, sondern genauso wie alle anderen Straftäter auch behandelt werden müssen.