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§33 Abs. 1 BDSG als Druckmittel...???

Alibaba / 13 Antworten / Flachansicht Nickles

Grüss Euch !
Ich habe gerade die zweifelhafte Ehre, einem guten Bekannten aus der Patsche zu helfen. Er hat sich am Telefon das "kostenlose" Glücksmagazin "Sophie" (unter Google zigfach mit Prädikat Abzocke bedacht) aufquatschen lassen und sieht sich derzeit mit einer bereits ganz gut aufgeblasenen Forderung des Inkassobüros "Debitas" konfrontiert. Gut, ein alter Hut, aber wozu ich Euch gerne befragen möchte, ist der Nachsatz "Hiermit informieren wir Sie gem. § s.o., dass wir Daten über Sie gespeichert haben.

Das kommt mir so vor, als wäre diese scheinheilige gesetzliche Info eins der Mittel, um Druck auf die Opfer auszuüben, etwa so, als wird man mit Dreck beworfen und kann sich (erstmal) nicht dagegen wehren. Denn gespeichert hat man sicher nur, dass mein Bekannter ein Schuldenbuckel sei. Und bis man das irgendwann wieder löschen lassen kann, ist es ja sich schon fleissig verbreitet worden, ganz abgesehen von der Lizenz zum Datenverkauf. Soweit meine Annahme.

Kann ich verlangen, dass die das unterlassen ? Und zwar möglichst jetzt und nicht erst irgendwann. Und falls ich das verlangen kann, mit wem muss ich drohen: Datenschützer, Verbraucherschutz oder Aufsichtsbehörde ?

Sch...ssabzockertruppe !!!

Gruss

Alibaba

Alibaba peterson „Generell kann ein Inkassobüro nichts in die Schufa eintragen lassen, das...“
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Hallo,

also Strafanzeige kann mein Bekannter ja wohl nicht deswegen erstatten, weil die mitteilen, dass sie (!!) Daten über ihn gespeichert haben. Das kann ja u. A. auch nur das sein, was die von ihrem Kunden zur Erledigung ihres Geschäfts (Geld eintreiben) mitgeteilt bekamen. Aber da wir ja noch in der Phase sind, Druck gemacht zu bekommen, wollte ich auch zu diesem Punkt zumindest hier nachfragen. Den reinen Gesetzestext habe ich ja gegoogelt, nur hab ich da nichts gefunden (oder überlesen), wer und ab wann der Schufa mitteilen darf, dass sich hier jemand weigert zu zahlen.

Da beruhigt es mich ja doch, dass ein Inkassobüro nicht schon im Vorfeld Leute bei der Schufa anschwärzen kann. Ob berechtigt oder nicht wäre da ja egal, denn erstmal stehts dann da und bis die Formalitäten zur Löschung gelaufen sind, vergeht auch ne Weile. Und in der Zeit stünde man ja bei Anfragen nicht mehr ganz so solide da, womit der Schaden ja eingetreten ist.

Ich will hier gewisse Firmen ja nicht öffentlich beleidigen. Googelt man aber die Fa. Themis und ihr Produkt "Glücksmagazin Sophie", so taucht gleich dutzendfach das böse Wort mit A und zocke auf; und das hiermit betraute Inkassobüro sieht sich auf gleichem Weg ins gleiche Licht gerückt. Insofern rechne ich im Vorfeld mit jeder Gemeinheit. Was meinen Spezi da geritten hat, sich den Müll anzuhören, weiss ich auch nicht. Aber nach seinem Schlaganfall ist er nicht mehr so fit und die Geier scheinen das geschwächte Wild zu wittern. Na, jedenfalls scheint mir dann diese Sorge wohl doch ünbegründet. Über das sonstige Handling habe ich mich schon ausführlich auf einschlägigen Seiten informiert. Mal sehen, ob die das gerichtliche Mahnverfahren einleiten ? Schätze eher nicht.

Vielen Dank

Alibaba