Grüss Euch !
Ich habe gerade die zweifelhafte Ehre, einem guten Bekannten aus der Patsche zu helfen. Er hat sich am Telefon das "kostenlose" Glücksmagazin "Sophie" (unter Google zigfach mit Prädikat Abzocke bedacht) aufquatschen lassen und sieht sich derzeit mit einer bereits ganz gut aufgeblasenen Forderung des Inkassobüros "Debitas" konfrontiert. Gut, ein alter Hut, aber wozu ich Euch gerne befragen möchte, ist der Nachsatz "Hiermit informieren wir Sie gem. § s.o., dass wir Daten über Sie gespeichert haben.
Das kommt mir so vor, als wäre diese scheinheilige gesetzliche Info eins der Mittel, um Druck auf die Opfer auszuüben, etwa so, als wird man mit Dreck beworfen und kann sich (erstmal) nicht dagegen wehren. Denn gespeichert hat man sicher nur, dass mein Bekannter ein Schuldenbuckel sei. Und bis man das irgendwann wieder löschen lassen kann, ist es ja sich schon fleissig verbreitet worden, ganz abgesehen von der Lizenz zum Datenverkauf. Soweit meine Annahme.
Kann ich verlangen, dass die das unterlassen ? Und zwar möglichst jetzt und nicht erst irgendwann. Und falls ich das verlangen kann, mit wem muss ich drohen: Datenschützer, Verbraucherschutz oder Aufsichtsbehörde ?
Sch...ssabzockertruppe !!!
Gruss
Alibaba
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Ich verstehe Deine Argumentation nicht.
Unternehmen A hat eine Forderung gegen den Verbraucher V. (Ob die Forderung zu Recht besteht, ist jetzt nicht das Thema.) Um die Forderung zu betreiben, übergibt sie die Angelegenheit (samt der notwenigen Daten von V) an Inkassounternehmen B. Dies wendet sich nun an Verbraucher V.
Seit der Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes ist Unternehmen B verpflichtet, V davon zu unterrichten, dass sie Daten über ihn gespeichert haben. Nicht mehr und nicht weniger fordert der § 33 (1) BDSG. Inwieweit der Hinweis, "Hiermit informieren wir Sie gem. § 33 (1) BDSG, dass wir Daten über Sie gespeichert haben." bei V Angst auslöst (oder auslösen sollte) kann ich nicht nachvollziehen.