Grüss Euch !
Ich habe gerade die zweifelhafte Ehre, einem guten Bekannten aus der Patsche zu helfen. Er hat sich am Telefon das "kostenlose" Glücksmagazin "Sophie" (unter Google zigfach mit Prädikat Abzocke bedacht) aufquatschen lassen und sieht sich derzeit mit einer bereits ganz gut aufgeblasenen Forderung des Inkassobüros "Debitas" konfrontiert. Gut, ein alter Hut, aber wozu ich Euch gerne befragen möchte, ist der Nachsatz "Hiermit informieren wir Sie gem. § s.o., dass wir Daten über Sie gespeichert haben.
Das kommt mir so vor, als wäre diese scheinheilige gesetzliche Info eins der Mittel, um Druck auf die Opfer auszuüben, etwa so, als wird man mit Dreck beworfen und kann sich (erstmal) nicht dagegen wehren. Denn gespeichert hat man sicher nur, dass mein Bekannter ein Schuldenbuckel sei. Und bis man das irgendwann wieder löschen lassen kann, ist es ja sich schon fleissig verbreitet worden, ganz abgesehen von der Lizenz zum Datenverkauf. Soweit meine Annahme.
Kann ich verlangen, dass die das unterlassen ? Und zwar möglichst jetzt und nicht erst irgendwann. Und falls ich das verlangen kann, mit wem muss ich drohen: Datenschützer, Verbraucherschutz oder Aufsichtsbehörde ?
Sch...ssabzockertruppe !!!
Gruss
Alibaba
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
aber was bedeutet #175
Damit ist der Beitrag 175 von @De Kleine Eisbeer gemeint.
Es ist keine Schande, Opfer solch obskurer Angebote zu sein.
Die Vorgehensweise dagegen ist immer:
- Nicht reagieren!
- wenn ein GERICHTLICHER Mahnbescheid kommen sollte, ist diesem zu widersprechen. Damit ist eine Zustellung in einem gelben Briefumschlag gemeint, keine blinde Kopie im Anhang eines Drohschreibens.
Die Strolche werden sich hüten, mit ihren angeblichen Ansprüchen vor Gericht zu ziehen.
Dein Kumpel hat die Möglichkeit, STRAFANTRAG wg. Betrug zu stellen.
Damit ist der Beitrag 175 von @De Kleine Eisbeer gemeint.
Es ist keine Schande, Opfer solch obskurer Angebote zu sein.
Die Vorgehensweise dagegen ist immer:
- Nicht reagieren!
- wenn ein GERICHTLICHER Mahnbescheid kommen sollte, ist diesem zu widersprechen. Damit ist eine Zustellung in einem gelben Briefumschlag gemeint, keine blinde Kopie im Anhang eines Drohschreibens.
Die Strolche werden sich hüten, mit ihren angeblichen Ansprüchen vor Gericht zu ziehen.
Dein Kumpel hat die Möglichkeit, STRAFANTRAG wg. Betrug zu stellen.