http://netzpolitik.org/2011/der-schultrojaner-eine-neue-innovation-der-verlage/
Auch dIe Schule darf kein rechtsfreier Raum sein. ;-)
Wo kämen wir hin, wenn Lehrer einfach urheberechtlich geschützte Sachen für Unterrichtszwecke digital speichern, damit sie den Kram nicht immer wieder neu einscannen müssen?
Viren, Spyware, Datenschutz 11.223 Themen, 94.294 Beiträge
Erstens ist diese Art der Hausdurchsuchung ob "Trojaner" oder Schnüffelsoftware ungesetzlich und wird daher auch mehrheitlich abgelehnt, siehe die vielen Foren und offiziellen Stellungnahmen.
Es gibt keine "Hausdurchsuchung"!
Der Schulträger muss auf den Rechnern (für die er sowieso die Verantwortung hat, die sowieso von ihm verwaltet werden, die er also selbst administriert) sicherstellen, dass keine illegalen Kopien vorliegen. Das kann er machen, wie er will. Wenn er einen Mitarbeiter ransetzt, der manuell jede einzelne potentielle Datei anguckt und prüft, ob sie einen Verstoß gegen den "Gesamtvertrag zur Einräumung..." verstößt, dann kann er das so machen.
Wenn er es einfacher haben will, nimmt er die bereitgestellte Software. Es wird nichts "von außen" installiert, es wird nichts "nach draußen" gesendet. Meldungen, die in diese Richtung gehen, sind der Übersensibilisierung einiger schreibfreudiger Journalisten geschuldet, die gern aus eine Mücke einen Elefanten machen. (Denn wenn man über "Mücken" schreibt, interessiert das keinen, da schreibt man eben lieber über "Elefanten".)
Gemacht werden muss das bei 1% der Schulen! Ein einzelner Schultäger, der allein 100 Schulen verwaltet, muss das also bei einer einzigen Schule machen. (Die meisten Schulträger verwalten weniger als 100 Schulen!)
Es ist also nicht nur ein "Sturm" im Wasserglas, der hier zustande gekommen ist, es ist ein "Orkan".
Und nun sollte es eigentlich zu dem Thema auch reichen.
Gruß, mawe2
Es gibt keine "Hausdurchsuchung"!
Der Schulträger muss auf den Rechnern (für die er sowieso die Verantwortung hat, die sowieso von ihm verwaltet werden, die er also selbst administriert) sicherstellen, dass keine illegalen Kopien vorliegen. Das kann er machen, wie er will. Wenn er einen Mitarbeiter ransetzt, der manuell jede einzelne potentielle Datei anguckt und prüft, ob sie einen Verstoß gegen den "Gesamtvertrag zur Einräumung..." verstößt, dann kann er das so machen.
Wenn er es einfacher haben will, nimmt er die bereitgestellte Software. Es wird nichts "von außen" installiert, es wird nichts "nach draußen" gesendet. Meldungen, die in diese Richtung gehen, sind der Übersensibilisierung einiger schreibfreudiger Journalisten geschuldet, die gern aus eine Mücke einen Elefanten machen. (Denn wenn man über "Mücken" schreibt, interessiert das keinen, da schreibt man eben lieber über "Elefanten".)
Gemacht werden muss das bei 1% der Schulen! Ein einzelner Schultäger, der allein 100 Schulen verwaltet, muss das also bei einer einzigen Schule machen. (Die meisten Schulträger verwalten weniger als 100 Schulen!)
Es ist also nicht nur ein "Sturm" im Wasserglas, der hier zustande gekommen ist, es ist ein "Orkan".
Und nun sollte es eigentlich zu dem Thema auch reichen.
Gruß, mawe2