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Den Abmahnanwälten das Handwerk gelegt?

fröschl / 59 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo ,

ein Bekannter war Internet-Händler und wurde vom Landgericht
mit einer Einstweiligen Verfügung beauflagt, bei Angeboten im
Internet in den Artikelbeschreibungen darauf hinzuweisen, dass
er ein gewerblicher Händler ist. Dies beinhaltet dann natürlich,
auch alle Vorgaben für Internet-Händler zu erfüllen.

Jetzt hat mein Bekannter sein Händler-Gewerbe abgemeldet.

Seine Frage, wurde mit der Gewerbeabmeldung der Einstweiligen
Verfügung (Dauer 30 Jahre) die Grundlage entzogen und kann ich
nun ohne Auflagen privat im Internet verkaufen?


Mit freundlichen Grüßen


fröschl

Es wäre gut, wenn die Elementare Logik der Aussagen bekannter wäre (fröschl).
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Fetzen fröschl „Dieser Beitrag ist gelöscht.“
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mit Deiner Einstellung bist Du an jedem Stammtisch gern gesehen.

Was willst du jetzt von ihm?! Eine Rechtsverbindliche Einschätzung des kompletten Verfahrens, inkl. Aufhebung des Urteils und das aufgrund von 3 Sätzen?! Stänkern?

Weil wir gerade beim Stammtisch sind, dein Verhalten lässt nur einen Schluss zu, nämlich dass du deine Meinung bestätigt haben willst und auf alles andere beleidigt reagieren wirst. Andreas hat gesagt, dass er keine Ahnung hat (ich auch nicht), also was soll das penetrante Insistieren?
Das wahre Leben ist nicht der Kampf zwischen Gut und Böse, sondern zwischen Böse und noch Schlimmeren!(Joseph Brodsky)
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