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Den Abmahnanwälten das Handwerk gelegt?

fröschl / 59 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo ,

ein Bekannter war Internet-Händler und wurde vom Landgericht
mit einer Einstweiligen Verfügung beauflagt, bei Angeboten im
Internet in den Artikelbeschreibungen darauf hinzuweisen, dass
er ein gewerblicher Händler ist. Dies beinhaltet dann natürlich,
auch alle Vorgaben für Internet-Händler zu erfüllen.

Jetzt hat mein Bekannter sein Händler-Gewerbe abgemeldet.

Seine Frage, wurde mit der Gewerbeabmeldung der Einstweiligen
Verfügung (Dauer 30 Jahre) die Grundlage entzogen und kann ich
nun ohne Auflagen privat im Internet verkaufen?


Mit freundlichen Grüßen


fröschl

Es wäre gut, wenn die Elementare Logik der Aussagen bekannter wäre (fröschl).
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celsius fröschl „Hallo , meine Note im Fach Deutsch Grammatik war nur 2 von 5....“
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Trotzdem würde ich hinter Gewerbeabmeldung wieder ein Komma setzen.
Etwa so?

Seine Frage war, ob mit der Gewerbeabmeldung, der Einstweiligen Verfügung (Dauer 30 Jahre) die Grundlage entzogen sei und er nun ohne Auflagen privat im Internet verkaufen könne.

Würde ich nicht machen. Man setzt Kommas da ein, wo Haupt- und Nebensatz getrennt werden - nicht da, wo man beim Sprechen eine Pause macht.

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