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Den Abmahnanwälten das Handwerk gelegt?

fröschl / 59 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo ,

ein Bekannter war Internet-Händler und wurde vom Landgericht
mit einer Einstweiligen Verfügung beauflagt, bei Angeboten im
Internet in den Artikelbeschreibungen darauf hinzuweisen, dass
er ein gewerblicher Händler ist. Dies beinhaltet dann natürlich,
auch alle Vorgaben für Internet-Händler zu erfüllen.

Jetzt hat mein Bekannter sein Händler-Gewerbe abgemeldet.

Seine Frage, wurde mit der Gewerbeabmeldung der Einstweiligen
Verfügung (Dauer 30 Jahre) die Grundlage entzogen und kann ich
nun ohne Auflagen privat im Internet verkaufen?


Mit freundlichen Grüßen


fröschl

Es wäre gut, wenn die Elementare Logik der Aussagen bekannter wäre (fröschl).
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Markus Klümper fröschl „Hallo , verbindlichen Dank für die klare Empfehlung, einen...“
Optionen

Jetzt mal Klartext:

1. Ich antworte wann ich will.
2. Dein "Bekannter" hat sich keine Abmahnung eingefangen weil er irgendeinen kleinen Formfehler in seiner Widerrufsbelehrung hatte oder sonst irgendwas was der Welt am Arsch vorbeigeht. Er wurde abgemahnt weil er lt. Vorwurf in größerem Stil als Privatmann deklariert auf Ebay Neuware verkauft hat. Wenn das so stimmt hat, hat er seine Kunden vorsätzlich um ihre Rechte gebracht.
3. Dein Bekannter ist gebeutelt? Vielleicht nur durch falsche Berater! Ich weiß nur wie ich in so einer Situation handele. Wenn ich einen Rechtsstreit offensichtlich verliere, versuche ich mich gütlich zu einigen und die Forderung etwas herunterzuhandeln. Wenn man es aber darauf anlegt, einen auf den Sack zu bekommen darf man sich über das Ergebnis nicht wundern.
4. Da die Sache vor dem Landgericht gelaufen ist, dürfte es nicht um unerhebliche Summen gegangen sein, denn normale Zivilsachen werden in erster Instanz nur ab einen Streitwert von mind. 5000 € vor dem LG gelandet. Ob es da Ausnahmen gibt oder es sich bei solchen Themen anders verhält ist mir nicht bekannt. Ach ja: Zivilsachen vor dem LG = Anwaltszwang! Die Vorsitzenden haben nämlich keinen Bock sich mit Idioten herumzuschlagen und versuchen das zu vermeiden wo es geht!
5. Wann ein Thread geschlossen wird entscheidest auf jeden Fall nicht Du! Soviel Freiheit muss sein in diesem Land. Im übrigen ist die Angelegenheit ziemlich zeitlos und auch die Zahlreichen Antworten zeigen, daß an der Sache durchaus noch reges Interesse herrscht.
6. Ich frage mich (trotz meinem Interesse an dem Vorgang) was sowas in einem Computerforum zu suchen hat. Es gibt zwar hier das Forum "Contra Nepp", aber da wärst Du der erste Halbseidene der selber einen Thread aufgemacht hätte. Für gewöhnlich haben die Themen einen gewissen Bezug zur Computer- oder Medienwelt oder zumindest geht es um Online-Käufe aus Kundensich. Mir ist also schleiherhaft was Du hier erwartet hast!

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