wenn er denn legal handelt und sich eben nicht Daten lädt, die eigentlich kostenpflichtig wären.
Da kann die Piratenpartei argumentieren und jammern wie sie will....
http://www.focus.de/digital/computer/illegale-downloads-im-internet-bgh-urteil-provider-muessen-kundendaten-weitergeben_aid_797521.html
Gruß
luttyy
Download-Dienste und Tauschbörsen 2.606 Themen, 14.829 Beiträge
Und da beweis mal, das du da nciht manipuliert hast.
Ein rechtssicherer Nachweis der eigenen IP ist schlicht und einfach nicht möglich.
Das können die Firmen die IPs sammeln auch nicht, aber auf dieser Basis erfolgt dann eine rechtliche Verfolgung mit Umkehrung der Unschuldsvermutung.
Anwälte können da auch nicht hinreichend sicher helfen, sondern nur sehr viel Glück!
Die Abdeckung von Urherberrechtsabmahnungen ohne Selbstbeteiligung wird man höchstens noch in älteren Bestandsverträgen mit Rechtsschutzversicherungen finden. Und selbst dann hat man immer noch viel Ärger und einen hohen Zeitaufwand bei so einer Geschichte.