wenn er denn legal handelt und sich eben nicht Daten lädt, die eigentlich kostenpflichtig wären.
Da kann die Piratenpartei argumentieren und jammern wie sie will....
http://www.focus.de/digital/computer/illegale-downloads-im-internet-bgh-urteil-provider-muessen-kundendaten-weitergeben_aid_797521.html
Gruß
luttyy
Download-Dienste und Tauschbörsen 2.606 Themen, 14.829 Beiträge
Trotzdem wirst du auf die Art dazu gezwungen deine Unschuld zu beweisen. Das kannst du aber mangels gerichtsverwertbarer Nachweise aber nicht. Anerkannt werden nur die Beweise des Klägers. Alles was du vorlegen kannst, fußt auf manipulierbaren Loglisten deines privaten Routers. Lediglich bei offensichtlichen Fehlern, wie bei dem Fall in Köln, wo mehrfach die gleiche IP dem Angeklagten zugeordnet worden war, hast du Glück. Wären es in dem Fall mehrere IPs gewesen, wäre der Klage auch bei Unschuld statt gegeben worden. Ob es sich dabei um 100, 1000, oder 10000€ handeln würde, wäre dem Richter egal. Höchsten wären vielleicht die besseren Anwälte interessierter. Es genügt nicht einmal nachzuweisen, dass du gar nicht Zuhause warst.
Vielleicht hast du alle Möglichkeiten dein Unschuld nachzuweisen, ich bin mir da bei mir und schätzungsweise 90% der anderen Surfer nicht so sicher. Es gibt noch andere Dinge im Leben als sich permanent paranoid um seine IT-Sicherheit Gedanken zu machen.
"Folglich sollte bei Erhalt einer Abmahnung stets profunde anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden" völlig sinnlos.10% Chance sind immer noch besser, als 0%, oder? Im Falle einer Beschuldigung ist das sowieso die bessere Variante, egal worum es geht, selbst bei einer Verhandlung über einen Strafzettel über 35€ kommst du nicht darum herum.
Mal ein Beispiel: ich bin in der Arbeit, meine Frau ist daheim und surft mit dem Handy bei Facebook. Sie hat ü b e r h a u p t keinen Schimmer, wie sich etwas ziehen kann, geschweige denn von den Fallstricken des Internets. Wie sollte ich mich bei einer solchen Beschuldigung aus der Affaire ziehen? Noch dazu, wenn es nicht einmal eine Rolle spielt, ob ich als Single anwesend bin, oder nicht, wenn außer mir keiner in der Wohnung sein könnte.