Man kann. Auch wenn man nicht will:
http://www.zeit.de/gesellschaft/2012-09/katholische-kirche-steuer-mitgliedschaft-urteil
Ich nehme mir als Atheist mal ganz einfach die Freiheit zu sagen:
Perfekt gemacht, liebe Katholiken. Pfründe sichern, die Zeit der Kollekte ist vorbei, wo man noch Aug in Aug sammeln konnte.
Ob Hartmut Zapp immer nach diesem wohl "endgültigen Urteil" noch glauben mag?
Und wenn ja, denn wem? Dem Gericht, der Kirche oder der Glaubensgemeinschaft?
Dem schnöden Mammon? Den zweifelhaften Rauchmachern, die es für die versammelte
Weltpresse nicht einmal hinbekommen, Rauch in der richtigen Farbe bei einer Papstwahl zu erzeugen?
Oder gar die besseren Gläubigen zu sein?
Nach fünf Sätzen mit Fragezeichen breche ich ab, vielleicht kann ja jemand mit
gekonnter Polemik kontern.
Gruß- Kongking
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"Die „fiktive“ Kirchensteuer: Bis zum Jahr 2004 wurde bei allen, auch den konfessionslosen Beziehern von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, des Vorruhestands- und Unterhaltsgeldes sowie des Kurzarbeiter- und Schlechtwettergeldes ein Abschlag in Höhe der „fiktiv“ anfallenden Kirchensteuer vom Arbeitslosengeld vorgenommen; der Betrag kam den Kirchen nicht zugute. Die Kritik sah darin eine „Verquickung von Staat und Kirche“, denn die „einbehaltene Kirchensteuer“ wurde als „gewöhnlich anfallender Entgeltabzug“ bezeichnet. Erst mit der Neuregelung von ALG II ab 1. Januar 2005 ist diese Regelung weggefallen. Zur Frage der Rechtmäßigkeit dieser bis einschließlich 2004 geltenden Regelung ist noch ein Rechtsstreit beim Europäischen Gerichtshof anhängig."
http://de.wikipedia.org/wiki/Kirchensteuer_%28Deutschland%29
Nur beim Arbeitslosengeld gibts nen pauschalen Abzug der Kirchensteuer für alle und der kommt den Kirchen nicht zugute, den spart der Staat...