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Mögliches Ad-Blocker-Gesetz

torsten40 / 91 Antworten / Flachansicht Nickles

Die Bundesregierung prüft derzeit, ob es möglich ist den beliebten Adblocker per Gesetz zu verbieten. Weiter heißt es auf Netzpolitik.org, dass mögliche Gefahren von Schadsoftware durch unseriöse Werbung im Gesetzesentwurf nicht beachtet wird.

Der ganze Text, inklusive die Vorabfassung per *.pdf lässt sich auf Netzpolitik lesen:

https://netzpolitik.org/2016/moegliches-ad-blocker-verbot-verbraucherperspektive-fuer-bundesregierung-nicht-so-wichtig/

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neanderix mawe2 „Mit welchem Gesetz wird der T. denn grundgesetzwidrig durchgesetzt? Unfug! Was hat ein 1-€-Job mit Sklaverei zu tun? Und ...“
Optionen
1-€-Jobs (offiziell wieder abgeschafft): Art. 4 - Verbot der Sklaverei Unfug! Was hat ein 1-€-Job mit "Sklaverei" zu tun?

Kein Unfug - und ein 1€ Job hat so ziemlich alles mit Sklaverei zu tun:

1. basiert er auf Erpressung (wenn du nicht arbeitest, entziehen wir dir die Leistungen)

2. ist die "Aufwandsentschädigung" von €1 viel zu niedrig, sie deckt in vielen Fällen nicht mal die Fahrtkosten - was von den Sozialgerichten aber toleriert wird.

3. müssen 1€ Jobber aufpassen - bleiben sie dem Job fern, zieht das u.U. eine Sanktion nach sich, gleichgültig, aus welchem Grund er fern blieb. 

Auf diese Weise wurden schon 1€ Jobber sanktioniert, die zu einem Vorstellungsgespräch waren. Die Sanktionen kamen, obwohl  Arge und  Träger des 1€ Jobs vorher unterrichtet wurden. Umgekehrt gab es schon Fälle, in denen 1€ Jobber nicht zu Vorstellungsgesprächen konnten, weil ihnen mit Sanktionen wegen Fernbleibens gedroht wurde... Wenn das keine Sklaverei ist, weiss ich auch nicht.

Und in welchem Gesetz steht das drin, dass diese Rückzahlungen komplett angerechnet werden sollen?

In keinem.  Denn sie sollen ja gerade NICHT komplett angerechnet werden. Gängige praxis ist aber, dass sie es werden, was den entsprechenden Regelungen des SGB widerspricht. Manche Versorger sind so kulant und lassen sich darauf ein, die Rückzahlungen als Guthaben auf dem Kundenkonto stehen zu lassen und in der nächsten periode zu verrechnen. Das machen aber leider nicht alle.

Wenn die Regelung im SGB-II so lautet, wie Du das schreibst, ist sie sicher nicht grundgesetzwidrig! 

Äh, weil es so im Gesetz steht, ist es nicht GG-widrig? Du hast eine eigenartige Rechtsauffassung.

BTW lehnt es das BVerfG bis heute ab, sich mit den kompletten Regelungen zu "Hartz IV" zu befassen; Anwälten, die entsprechende eingaben machen drohen Bußgelder wegen "Missbrauch des Verfassungsgerichtes".

Kurz: das BVerfG ist im Fall der Hartz IV Gesetzgebung nicht willens, das zu tun, wozu es da ist.

Computers are like airconditioners - they stop working properly when you open Windows Ich bin unschuldig, ich habe sie nicht gewählt!
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