Ich beabsichte Nickles.de sowie allen weiteren Platformen auf denen ich vertreteten bin eine förmliche Datenabfrage zu meinen persönlichen Daten gemäss der DSGVO zu schicken. Mein Vorbild ist dabei Katharina Nocun hinsichichtlich Amazon. Nach einigem suchen glaube ich das ich dafür einen Anwalt brauche, ich habe dafür kein Formschreiben gefunden.
Seht ihr das auch so? Den Anwalt nehme ich mir im Zweifel aber mich stört das dass scheinbar notwendig ist.
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Viren, Spyware, Datenschutz 11.213 Themen, 94.186 Beiträge
Darin steht:
Gemäß DSGVO räumen wir Ihnen folgende Rechte ein: Recht auf Auskunft: Sie haben das Recht auf kostenlose Auskunft über ihre gespeicherten personenbezogenen Daten.
Auf welchem Wege erfolgt so eine kostenlose Auskunft? Per mail oder schriftlich? Was wird da zugeschickt?
Bitte mal mit "Max Mustermann" ein Beispiel aufzeigen.
Man redet und diskutiert so viel über die Datenschutzverordnung, verstehe das nicht. Jeder meldet sich doch bei Verandapotheken, amazon, sogar google, Autokauf, Reiseveranstalter und sehr viel mehr mit persönlichen Daten an, oft mit Bankkonto und Lastschrift und viel mehr. Oder nach freiem Willen meldet man sich auch wieder ab. Man weis doch, was man gemacht hat. Wozu dann eine gesetzlich verbriefte Auskunft?
Eigentlich geht es doch um Inhalte, die man umnachtet vielleicht bei Facebook gepostet hat und wieder weg haben will. Ansonsten sind doch sehr viele persönliche Daten frei zugänglich.
Was nützt einem das Recht? Wovor schützt es mich? Ich denke eher wird den Betreibern die Weitergabe von persönlichen Angaben verboten. Seinen wir ehrlich, belcher betreiber ist wegen Weitergabe von Daten verklagt und verurteilt worden?