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Förmliche Anfrage nach DSGVO

PaoloP / 21 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich beabsichte Nickles.de sowie allen weiteren Platformen auf denen ich vertreteten bin eine förmliche Datenabfrage zu meinen persönlichen Daten gemäss der DSGVO zu schicken. Mein Vorbild ist dabei Katharina Nocun hinsichichtlich Amazon. Nach einigem suchen glaube ich das ich dafür einen Anwalt brauche, ich habe dafür kein Formschreiben gefunden.

Seht ihr das auch so?  Den Anwalt nehme ich mir im Zweifel aber mich stört das dass scheinbar notwendig ist.

any comments?

Jedes mal wenn jemand "Cloud" sagt, verliert ein Engel seine Flügel.
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Nein. mawe2
Borlander RogerWorkman „Dann lies dier das bitte mal durch: http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayDSG-39?AspxAutoDetectCookieSupport 1 ...“
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Dann lies dier das bitte mal durch:  http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayDSG-39?AspxAutoDetectCookieSupport=1

Da geht es aber nicht um die Selbstauskunft nach DSGVO, sondern um Einsicht in Verwaltungsvorgänge wie nach Informationsfreiheitsgesetz vorgesehen. Siehe https://fragdenstaat.de/info/informationsfreiheit/einfuehrung/ (Bayern hat das nicht in Landesgesetze umgesetz).

Wenn Du auf dieser Rechtsgrundlage versucht hast die Personenbezogenen zu bekommen die über Dich gespeichert sind, dann ist die ablehnende Antwort gar nicht so überraschend…

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