Ich beabsichte Nickles.de sowie allen weiteren Platformen auf denen ich vertreteten bin eine förmliche Datenabfrage zu meinen persönlichen Daten gemäss der DSGVO zu schicken. Mein Vorbild ist dabei Katharina Nocun hinsichichtlich Amazon. Nach einigem suchen glaube ich das ich dafür einen Anwalt brauche, ich habe dafür kein Formschreiben gefunden.
Seht ihr das auch so? Den Anwalt nehme ich mir im Zweifel aber mich stört das dass scheinbar notwendig ist.
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wenden Sie sich gegebenenfalls an: webmaster-ätt-nickles.de
Auf welchem Wege erfolgt so eine kostenlose Auskunft? Per mail oder schriftlich?
Da eine Mailadresse angegeben wurde, würde ich stark drauf tippen, dass man per Mail anfragen kann...
Und in den meisten Fällen sind Mails schriftlich. (Klar, man könnte auch eine Audio-Datei an die Mail anhängen und damit fernmündlich um Auskunft bitten. Aber das dürfte eher selten passieren.)
Man weis doch, was man gemacht hat. Wozu dann eine gesetzlich verbriefte Auskunft?
Bei hunderten möglichen Stellen, die irgendwann mal Daten von Dir bekommen haben, weiß man das im Detail vielleicht irgendwann nicht mehr.
Außerdem können Stellen Daten von Dir haben, ohne dass Du mit denen in Kontakt standest. Dann kannst Du natürlich erst recht nicht wissen, was die über Dich wissen ud erfährst es nur per Auskunft.
Was nützt einem das Recht? Wovor schützt es mich?
Du erfährst, was der Anbieter über Dich / von Dir gespeichert hat und kannst entscheiden, ob Du das in Ordnung findest oder ob Du Deinen Löschanspruch durchsetzen willst.
Du erfährst auch, wenn der Anbieter Daten über Dich gespeichert hat, die Du ihm gar nicht mitgeteilt hast (und die er folglich von anderswo bekommen hat). Dann muss er Dir erklären, wo er die Daten herbekommen hat. Hast Du dieser Datenweitergabe nicht zugestimmt, kannst Du den Datenweitergeber verklagen.
Seinen wir ehrlich, belcher betreiber ist wegen Weitergabe von Daten verklagt und verurteilt worden?
Facebook z.B.