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War das Urteil gerecht? (geschlossen)

hatterchen1 / 57 Antworten / Flachansicht Nickles
Hast du Mist gebaut und bist von einem Gericht dazu verurteilt worden...

Sicher nicht unmöglich in einem Land, in dem eine 97 jährige zu 2 Jahren Haft verurteilt wird, weil sie als Jugendliche Schreibkraft im KZ-Stutthof tätig war.

Die Kleinsten packt man am Arsch, aber die Großen ließ man laufen und zahlte ihnen Pensionen bis an ihr Ende. Was eine verlogene Welt.

https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Stutthof-Prozess-eine-Chronologie-der-Ereignisse,stutthof232.html

Aber die Kreise, die ich meinte, ergeben sich einfach durch mein eigenes Seniorendasein.Lächelnd

Recht hast du! hjb
gelöscht_189916 hatterchen1 „Demnach hätte man jeden, der irgendwie mit den KZ zu Tun hatte, anklagen müssen. Auch alle Lieferanten z. B. für ...“
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Demnach hätte man jeden, der irgendwie mit den KZ zu Tun hatte, anklagen müssen. Auch alle Lieferanten z. B. für Lebensmittel, Uniformen oder Arbeitskleidung.


Das ist eine sinnlose Frage wie die "Gewissensmühle" bei Wehrdienstverweigerern zur Musterung.

Wenn eine Schreibkraft, die damals 17-19 Jahre alt war, der Beihilfe zum Mord anklagt wird, müsste man auch jeden Arbeiter, der am Bau beteiligt war, jeden Arbeiter der an der Herstellung der "Mordwerkzeuge" beteiligt war, u.s.w. anklagen. Oder wie definiert sich "Beihilfe"?


Die meisten KZ wurden z.B. durch die Häftlinge selbst errichtet. Gegen die Firmen wie Topf&Söhne, Degussa und anderen Nutznießern des KZ-Systems wurde ebenfalls Anklage erhoben und Arbeiter wussten zumindest anfangs teils nicht, wozu ihre "Produkte" missbraucht wurden.

Die Frau war damals im Lehrlingsalter, was hätte sie machen sollen?


Die hier Angeklagte tat das freiwillig und hat sich trotz des Wissens durch ihre Arbeit auch nicht darum bemüht, diese wieder verlassen, sondern war nach dem Krieg sogar mit einem SS-Offizier des KZ verheiratet. Sie hätte ja auch einfach ihre Stelle bei der Dresdner Bank in Marienburg behalten können. Ganz so unbeleckt war sie also nicht.

Und 1979 gab es noch genügend "Großkopferte" gegen die sich Verfahren gelohnt hätten, aber viele davon waren in der Politik.


Sicher - hätte, könnte, wollte...

...rechtfertigt das einen Verzicht einer Anklage und eines Urteils angesichts der Zahllosen, die dieses Schweinesystem meist unschuldig ertragen mussten und daran ebenfalls bis heute geistige und körperliche Schäden tragen oder mit dem Leben bezahlt haben, wenn es schon auf eine moralische Ebene gezogen wird?

Hier geht es eben nicht um ein "Rechtsempfinden", sondern um den Umstand, dass das Wissen um eine Straftat Mord/Beihilfe zum Mord vorliegt und dem ist die Staatsanwaltschaft nachgegangen, weil sie es muss. Und völlig korrekt fand das Verfahren gegen diese Frau nach dem für ihr damaliges Alter geltenden Jugendstrafrecht statt und so ist auch das Urteil gefällt worden.

Die Nazis waren da weniger zimperlich. Im Gegensatz zu deren Opfern hat diese Frau weitestgehend unbehelligt ihr Leben bis jetzt gefristet und immerhin ein faires Verfahren bekommen im Vergleich zu den Insassen der KZ und anderen Anstalten der Braunen.

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