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War das Urteil gerecht? (geschlossen)

hatterchen1 / 57 Antworten / Flachansicht Nickles
Hast du Mist gebaut und bist von einem Gericht dazu verurteilt worden...

Sicher nicht unmöglich in einem Land, in dem eine 97 jährige zu 2 Jahren Haft verurteilt wird, weil sie als Jugendliche Schreibkraft im KZ-Stutthof tätig war.

Die Kleinsten packt man am Arsch, aber die Großen ließ man laufen und zahlte ihnen Pensionen bis an ihr Ende. Was eine verlogene Welt.

https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Stutthof-Prozess-eine-Chronologie-der-Ereignisse,stutthof232.html

Aber die Kreise, die ich meinte, ergeben sich einfach durch mein eigenes Seniorendasein.Lächelnd

Recht hast du! hjb
gelöscht_189916 hjb „Na ja, die mögen zwar nichts persönlich Erlebtes über den Fall wissen. Aber persönliche schlimme Erlebnisse hatten sie ...“
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Trotzdem übt er Kritik an dem Urteil......


Und?

Das ist freilich sein gutes Recht und seine Meinung. Andere sehen das halt anders.

Die Aussagen zu den angeblich gezwungenen Helfern ist trotzdem falsch, wiewohl es natürlich nach einer gewissen Willkür aussieht.

Zitat:

Doch schon bald nach Gründung der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen in Ludwigsburg, die alle Ermittlungen wegen NS-Verfahren koordinierte, wurde diese Annahme wissenschaftlich überprüft. Eindeutiges Ergebnis: Es gab damals und gibt bis heute keinen einzigen nachweisbaren Fall, in dem einem SS-Mann, der einen Mordbefehl verweigert hatte, selbst Gefahr für Leib und Leben drohte.
Vor allem in Prozessen wegen NS-Verbrechen in den 50er- und frühen 60er-Jahren galt die Annahme eines Befehlsnotstandes als zuverlässiger Schutz vor einer Verurteilung. Nur Exzesstäter waren davon ausgenommen.


Das Verfolgen der Verbrechen oder besser das Gegenteil direkt nach dem Krieg war halt Legende und so viele trifft es logisch jetzt nicht mehr. Das rechtfertigt es trotzdem nicht, alles einfach unter den Tisch fallen zu lassen. Von den in Auschwitz stationierten Wachen und Personal wurden gerade 15% verurteilt. Warum dennoch auch die kleinen Lichter jetzt noch Verfahren bekommen steht ebenfalls im Artikel genau wie die Kritik daran.

Nach dieser neuen Rechtsauffassung gilt die Anwesenheit in einem Vernichtungslager als Teil der Wachmannschaft als Unterstützung des Massenmordes – also als hinreichend für den Vorwurf der Beihilfe zum Mord.
Nicht ganz falsch ist schließlich die gelegentlich geäußerte Ansicht, dass mit Demjanjuk oder jetzt Gröning kleine Lichter des SS-Apparates bestraft würden, weil man jahrzehntelang die eigentlich Verantwortlichen, die längst alle tot sind, nicht angemessen verfolgt habe. Nur: Rechtfertigen Fehler der Vergangenheit, dass man sie wiederholt?
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