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Reportage in RTL über Ladendiebe

Sesselpuppser / 9 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich gucke grade diesen Bericht über Ladendiebe auf RTL und da ich darauf warte, SouthPark gucken zu können, frage ich mich ernsthaft, ob das rechtlich zulässig ist, einen Ladendieb, der das Kaufhaus verlassen hat zu verfolgen und zurück ins Kaufhaus zu bringen!

Meiner Meinung nach hat doch der Kaufhausdetektiv außerhalb des Gebäudes keinerlei Befugnis mehr! Und ob der "Jedermanns-Paragraphen/§127 StPO" hier greift, glaube ich auch nicht, da es ja dann doch nicht mehr auf frischer Tat ist, der Dieb hat ja schließlich den Ort der Tat verlassen!

Wie seht ihr das?

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Grossadministrator Sesselpuppser „Reportage in RTL über Ladendiebe“
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Jedermanns-Paragraphen/§127 StPO

Natürlich greift der. Wenn du einen Bankräuber verfolgst, dann darfst du den auch außerhalb der Bank "festnehmen". Dadurch, das der Täter den Tatort verlässt, erlischt nicht dein Festnahme-Recht.
Der Kaufhausdetetiv hat auch innerhalb des Kaufhauses keine Befugnis. Der darf dich oder deine Taschen nicht durchsuchen. Allerdings würde ich als ertappter Dieb ganz kleine Brötchen backen und mich sehr kooperativ verhalten.
Was der Kaufhausdetektiv darf, der darf dich (§127) fesnehmen. Wenn die Verhaftung zu Unrecht erfolgte, kannst du dagegen selbstverständlich rechtlich vorgehen.

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Lesen bildet! charlie62