Ich gucke grade diesen Bericht über Ladendiebe auf RTL und da ich darauf warte, SouthPark gucken zu können, frage ich mich ernsthaft, ob das rechtlich zulässig ist, einen Ladendieb, der das Kaufhaus verlassen hat zu verfolgen und zurück ins Kaufhaus zu bringen!
Meiner Meinung nach hat doch der Kaufhausdetektiv außerhalb des Gebäudes keinerlei Befugnis mehr! Und ob der "Jedermanns-Paragraphen/§127 StPO" hier greift, glaube ich auch nicht, da es ja dann doch nicht mehr auf frischer Tat ist, der Dieb hat ja schließlich den Ort der Tat verlassen!
Wie seht ihr das?
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Man darf nur vorlaüfig "Festhalten" nicht "Festenehmen"