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Reportage in RTL über Ladendiebe

Sesselpuppser / 9 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich gucke grade diesen Bericht über Ladendiebe auf RTL und da ich darauf warte, SouthPark gucken zu können, frage ich mich ernsthaft, ob das rechtlich zulässig ist, einen Ladendieb, der das Kaufhaus verlassen hat zu verfolgen und zurück ins Kaufhaus zu bringen!

Meiner Meinung nach hat doch der Kaufhausdetektiv außerhalb des Gebäudes keinerlei Befugnis mehr! Und ob der "Jedermanns-Paragraphen/§127 StPO" hier greift, glaube ich auch nicht, da es ja dann doch nicht mehr auf frischer Tat ist, der Dieb hat ja schließlich den Ort der Tat verlassen!

Wie seht ihr das?

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Sesselpuppser Herman Munster „Nuja, die Kaufhausdetektive fürchten nichts mehr als nur noch ehrliche Kunden -...“
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Aber genau das >>Jedenfalls macht man sich noch NICHT strafbar, wenn man lediglich die Etage mit einem noch nicht...innerhalb ihrer Verkaufsräume!

Was das Thema schusseligkeit angeht, da gab es mal eine schöne Folge von den Simpsons wo Marge eine Flasche Schnaps in ihrer Manteltasche vergessen hat und dann verhaftet wurde! Ich habe das mal gesehen, wie sowas einem alten Mütterchen passiert ist, seitdem stehe ich immer an der Kasse und kontrolliere meine Taschen!

Letztendes kann mir sowas nie passieren, da ich meine Ware bezahle! Interssierte mich nur mal, weil ich eine andere Meinung zu dem Thema Kaufhausdetektiv hatte!

Danke euch für euer interesse und eure Meinungen!

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Lesen bildet! charlie62