Ich gucke grade diesen Bericht über Ladendiebe auf RTL und da ich darauf warte, SouthPark gucken zu können, frage ich mich ernsthaft, ob das rechtlich zulässig ist, einen Ladendieb, der das Kaufhaus verlassen hat zu verfolgen und zurück ins Kaufhaus zu bringen!
Meiner Meinung nach hat doch der Kaufhausdetektiv außerhalb des Gebäudes keinerlei Befugnis mehr! Und ob der "Jedermanns-Paragraphen/§127 StPO" hier greift, glaube ich auch nicht, da es ja dann doch nicht mehr auf frischer Tat ist, der Dieb hat ja schließlich den Ort der Tat verlassen!
Wie seht ihr das?
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"...Der Kaufhausdetetiv hat auch innerhalb des Kaufhauses keine Befugnis. ..."
nicht ganz. je nach vertrag üben kaufhausdetektive im auftrag das hausrecht aus. das hat aber keinen einfluß auf hoheitliche aufgaben - zb polizei mit gewaltmonopol - das nur von berechtigten ausgeübt werden darf. bei der polizei dürfen das nur polizeibeamte.
;-)