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Reportage in RTL über Ladendiebe

Sesselpuppser / 9 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich gucke grade diesen Bericht über Ladendiebe auf RTL und da ich darauf warte, SouthPark gucken zu können, frage ich mich ernsthaft, ob das rechtlich zulässig ist, einen Ladendieb, der das Kaufhaus verlassen hat zu verfolgen und zurück ins Kaufhaus zu bringen!

Meiner Meinung nach hat doch der Kaufhausdetektiv außerhalb des Gebäudes keinerlei Befugnis mehr! Und ob der "Jedermanns-Paragraphen/§127 StPO" hier greift, glaube ich auch nicht, da es ja dann doch nicht mehr auf frischer Tat ist, der Dieb hat ja schließlich den Ort der Tat verlassen!

Wie seht ihr das?

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Herman Munster Sesselpuppser „Ich bin davon ausgegangen, das die Befugnis des Detektives am Grunstücksende...“
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Nuja, die Kaufhausdetektive fürchten nichts mehr als nur noch ehrliche Kunden - dann bräuchte man sie nämlich nicht mehr... Und so gibt es leider immer mal wieder solche, die den Grund für ihr weiteres Dasein-müssen liefern. Bei manchen ist auch die Bezahlung mit Prämien verbunden, fängste viel - kriegste viel.

Auch ist klar, daß die Leute erst dann zugreifen dürfen, wenn die mutmaßlichen Diebe (tatsächlich nur schusselig?) die letzte Kasse passiert und somit die letzte Chance verpaßt haben, die Sache legal zu beenden und sich anschicken, den Laden zu verlassen. Erst DANN machen sie sich strafbar und erst DANN dürfen die Detektive zugreifen. Leider ist es dann so, daß die Diebe beim Verlassen, ihre Schrittfrequenz bisweilen zu einem Rennen erhöhen, was den Detektiven die Möglichkeit nimmt, sie in der Tür zu fassen. Indem sie das Gebäude dann in Verfolgungsabsicht auch verlassen, werden sie aber gleichzeitig zu 08/15-normalen Bürgern. Diese - also wir alle - durfen auch "festnehmen" im Sinne von "festhalten", aber ob sie die Erwischeten - noch ohne Polizei - in den Laden zurückzerren dürfen (wo ihnen z.B. wieder das Hausrecht zukommt) - da wird´s schon problematisch. Der Ton macht die Musik.

Jedenfalls macht man sich noch NICHT strafbar, wenn man lediglich die Etage mit einem noch nicht bezahlten Dingsbums verläßt und auf eine Ebene höher oder tiefer wechselt, aber noch im Verkaufsraum ist, auch dann nicht, wenn die Ware an Kassen in anderen Etagen nicht abgerechnet werden kann. Das ist die Organisationsdummheit des Ladens und kann nicht dem Kunden angelastet werden. Sowas ist vor längerer Zeit mal einem Bekannten passiert.

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Lesen bildet! charlie62