Hallo,
es scheint Schule zu machen. Seit einer Woche habe ich mit einem unzufriedenen Käufer Probleme. Es ist mittlerweile so weit, dass Ebay meinen Account gesperrt hat. Der Käufer hatte von mir ein CD Laufwerk erhalten, das bei mir einwandfrei funktionierte, nun schrieb er mir nach der Lieferung einen Hinweis, es sei kaputt, er will sein Geld zurück. Nun, darauf wollte ich mich nicht einlassen. Ebay sperrte mir wenige Tage später meinen Account, wohlmöglich weil dieser User sich massivst beschwert hatte.
Ok. Somit fühle ich mich eigentlich nicht mehr verpflichtet, mit ebay oder dem Käufer irgendwie in Kontakt zu treten, denn bei Ebay bin ich mittlerweile nicht mehr, da gesperrt, folglich brauch ich mich eigentlich nicht um einen Dienst zu prügeln, dessen AGB ich nicht mehr unterliege oder?
Der Streitwert ist exakt 35,50 Euro. Der Käufer hat bereits einen Anwalt eingeschaltet, der ihn wahrscheinlich weitaus mehr kosten wird, denn klar ist, er muss mir beweisen, dass das CD Laufwerk bereits bei mir daheim kaputt war - kann er nicht, da es nämlich noch ging. Gutachten erstellen? Na ... wenn er es sich leisten kann?
Wie auch immer. WOllte nur mal loswerden, dass dieser Ebay Laden mich seither nervt mit Mails ich solle meiner Verpflichtung nachkommen. Ist da mittlerweile der Verkäufer nur noch der dumme? Muss ich hier kaputte Ware als privater Verkäufer zurücknehmen? Langsam wird es nicht mehr lustig, wenn jedes Geschäft über paar Euro Fuffzig darauf hinausläuft, dass irgend ein Depp auf der Käuferseite meint, einem den Prozess machen zu müssen.
Das scheint wie ich hier lese öfters vorzukommen.... naja, fakt ist und bleibt....ich werden den Bedingungen nicht nachkommen und sobald ich ein Schreiben erhalte, werd ich ebenfalls meinen Anwalt einschalten.
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Nein, das ist falsch, wir leben hier in einem Rechtsstaat.
Wenn musiker1 angeklagt wird, dass er falsche oder schlechte Ware verkauft hat, muss er nicht seine Unschuld beweisen, sondern der Käufer muss die Schuld von musiker1 beweisen.
LOL Wäre ja noch schöner, dann könnte ich ja jeden anklagen, dass er mir defekte Ware verkauft hat, und der soll dann mal beweisen, dass sie noch ging ... kann er nämlich garnicht
ne ne, das Prinzip des Rechtstaates hat schon seinen Sinn.
Anders wäre es, wenn musiker1 klagt, dann hättest du Recht, aber wieso soll er klagen? Nehmen wir an er täte es, dann müsste er tatsächlich beweisen, dass es noch ging bei ihm. Aber er tuts ja nicht.
In diesem Falle muss der Käufer beweisen, dass es bereits kaputt war. Das kann er beim Transportfalle z.B. dann machen, wenn er vor Augen des Paketdienstes das Paket aufmacht. Alles andere ist UNMÖGLICH. Denn ein Gerichtsprozess wird in jedem Falle auf "Aussage gegen Aussage" hinauslaufen.
Der Käufer behauptet, dass die Ware schon defekt war, der Verkäufer behauptet das Gegenteil. Zeugen spielen hier keine Rolle. EIn Gutachten vielleicht ... ja, und mal im Ernst, weisst du, was ein Gutachter kostet? Dafür kannst du Aktienanteile der Firma des Geräts kaufen - im ernst, lohnt nicht im Geringsten. Dann muss das ein neutrales Gutachten sein und du merkst .... wir bewegung ins jetzt langsam ins Lächerliche :-)
Also nochmal generell:
Der, der klagt, muss seinen Standpunkt, also sein Recht beweisen. Schau dir mal einen 0/8/15 Krimi an. Jeder angeklagte Mörder hält die Klappe, die Staatsanwaltschaft macht sich auf Spurensuche, um ihm sonstwas zu beweisen, alles andere sind sogenannte Indizien. Und findet die Staatswanwaltschaft keine Beweisen, so wird die Klage fallengelassen. Ebenso wird sie das, wenn hier Geringfügigkeit vorliegt und das tut sie. Oder denkst du im Ernst, eine Staatsanwaltschaft hat nichts anderes im Sinne, als einem 50 Euro geprellten Ebay Kunden zu helfen?
ALles andere läuft auf dem Weg der Zivilklage und hier bist du erstmal als Kläger der gearschte, da du erstmal vorstreckst, und eine Rechtschutzversicherung wird sich bedanken bei der Streitsumme