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Ebay: Scheint Schule zu machen | Gefrusteter Käufer lässt ni

musiker1 / 55 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,

es scheint Schule zu machen. Seit einer Woche habe ich mit einem unzufriedenen Käufer Probleme. Es ist mittlerweile so weit, dass Ebay meinen Account gesperrt hat. Der Käufer hatte von mir ein CD Laufwerk erhalten, das bei mir einwandfrei funktionierte, nun schrieb er mir nach der Lieferung einen Hinweis, es sei kaputt, er will sein Geld zurück. Nun, darauf wollte ich mich nicht einlassen. Ebay sperrte mir wenige Tage später meinen Account, wohlmöglich weil dieser User sich massivst beschwert hatte.

Ok. Somit fühle ich mich eigentlich nicht mehr verpflichtet, mit ebay oder dem Käufer irgendwie in Kontakt zu treten, denn bei Ebay bin ich mittlerweile nicht mehr, da gesperrt, folglich brauch ich mich eigentlich nicht um einen Dienst zu prügeln, dessen AGB ich nicht mehr unterliege oder?

Der Streitwert ist exakt 35,50 Euro. Der Käufer hat bereits einen Anwalt eingeschaltet, der ihn wahrscheinlich weitaus mehr kosten wird, denn klar ist, er muss mir beweisen, dass das CD Laufwerk bereits bei mir daheim kaputt war - kann er nicht, da es nämlich noch ging. Gutachten erstellen? Na ... wenn er es sich leisten kann?

Wie auch immer. WOllte nur mal loswerden, dass dieser Ebay Laden mich seither nervt mit Mails ich solle meiner Verpflichtung nachkommen. Ist da mittlerweile der Verkäufer nur noch der dumme? Muss ich hier kaputte Ware als privater Verkäufer zurücknehmen? Langsam wird es nicht mehr lustig, wenn jedes Geschäft über paar Euro Fuffzig darauf hinausläuft, dass irgend ein Depp auf der Käuferseite meint, einem den Prozess machen zu müssen.

Das scheint wie ich hier lese öfters vorzukommen.... naja, fakt ist und bleibt....ich werden den Bedingungen nicht nachkommen und sobald ich ein Schreiben erhalte, werd ich ebenfalls meinen Anwalt einschalten.

Nachtrag musiker1
Nö, falsch gewickelt Fockel007
Nö, falsch gewickelt Fockel007
Nö, falsch gewickelt Fockel007
Nö, falsch gewickelt Fockel007
Nö, falsch gewickelt Max Payne
Nö, falsch gewickelt Max Payne
Nö, falsch gewickelt musiker1
Max Payne musiker1 „Nö, falsch gewickelt“
Optionen

Als Privatverkäufer hättest Du die Möglichkeit gehabt, die Gewährleistung auszuschließen.

Dies hast Du nicht getan. (Vielleicht hättest Du eine Minute nachdenken sollen, bevor Du das Angebot online gestellt hast.)

Also gilt für diesen Kaufvertrag die Gewährleistungsregelung des BGB.

Kannst Du in irgendeiner Form beweisen (!), dass das Laufwerk noch funktionstüchtig war, als Du es zum Versand übergeben hast?

Da Du Dich in dieser Sache uneinsichtig zeigst, ist die Sperrung durch eBay die logische Konsequenz.

Nö, falsch gewickelt musiker1
Ich glaube es ihm Der_Milchmann
Ich glaube es ihm MaWin|DA
Ich glaube es ihm Der_Milchmann
craxy hat keine Ahnung Kolti