Hallo,
es scheint Schule zu machen. Seit einer Woche habe ich mit einem unzufriedenen Käufer Probleme. Es ist mittlerweile so weit, dass Ebay meinen Account gesperrt hat. Der Käufer hatte von mir ein CD Laufwerk erhalten, das bei mir einwandfrei funktionierte, nun schrieb er mir nach der Lieferung einen Hinweis, es sei kaputt, er will sein Geld zurück. Nun, darauf wollte ich mich nicht einlassen. Ebay sperrte mir wenige Tage später meinen Account, wohlmöglich weil dieser User sich massivst beschwert hatte.
Ok. Somit fühle ich mich eigentlich nicht mehr verpflichtet, mit ebay oder dem Käufer irgendwie in Kontakt zu treten, denn bei Ebay bin ich mittlerweile nicht mehr, da gesperrt, folglich brauch ich mich eigentlich nicht um einen Dienst zu prügeln, dessen AGB ich nicht mehr unterliege oder?
Der Streitwert ist exakt 35,50 Euro. Der Käufer hat bereits einen Anwalt eingeschaltet, der ihn wahrscheinlich weitaus mehr kosten wird, denn klar ist, er muss mir beweisen, dass das CD Laufwerk bereits bei mir daheim kaputt war - kann er nicht, da es nämlich noch ging. Gutachten erstellen? Na ... wenn er es sich leisten kann?
Wie auch immer. WOllte nur mal loswerden, dass dieser Ebay Laden mich seither nervt mit Mails ich solle meiner Verpflichtung nachkommen. Ist da mittlerweile der Verkäufer nur noch der dumme? Muss ich hier kaputte Ware als privater Verkäufer zurücknehmen? Langsam wird es nicht mehr lustig, wenn jedes Geschäft über paar Euro Fuffzig darauf hinausläuft, dass irgend ein Depp auf der Käuferseite meint, einem den Prozess machen zu müssen.
Das scheint wie ich hier lese öfters vorzukommen.... naja, fakt ist und bleibt....ich werden den Bedingungen nicht nachkommen und sobald ich ein Schreiben erhalte, werd ich ebenfalls meinen Anwalt einschalten.
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
>>auf Deine Belehrungen bin ich nicht angewiesen.
Ihr könnt mir alle erzählen und labern soviel ihr wollt. Mein Käufer kann mir nichts nachweisen und ich kann ihm nichts nachweisen.
Natürlich ist hier der Staatsanwalt im Spiel, denn es geht hier um mehr als nur BGB - es geht um Betrug. Wenn du wirklich Jura studiert hättest, wüsstest du das aber.
So wie du das formulierst, hört sich das grad so an, als gäbe es in Deutschland keine Zivilklagen. Natürlich ist bei Zivilklagen kein Staatsanwalt dabei, hier sind die Anwälte des Klägers und Beklagten dabei (das heisst nämlich nicht ANgeklagter, sondern Beklagter beim zivilen Gericht) Desweiteren führt fast jeder Streit vor einen Schiedsmann, denn allein das zeugt dafür, dass die Gerichte hier keine Lust und Zeit haben, sich damit zu beschäftigen, wem Nachbars Apfel auf dem fremden Grundstück nun gehört. Solche Lapalien - genau wie die meines Laufwerks werden hier garnicht mehr verhandelt und wenn nicht mehr verhandelt wird, gibts auch kein Urteil. Wer soll denn Recht sprechen, wenn nicht der Richter und du erzählst mir hier, es gibt kein Gerichtsprozess - also gibts auch kein Urteil also gibts auch kein Geld zurück - so einfach ist das - es werden sich auf dieser Welt nie und nimmer zwei zerstrittene Parteien aussergerichtlich neutral einigen - das können sie nur vor gericht und wenn der Prozess nicht stattfindet, kannst du mir noch tausend BGB Paragraphen zitieren, es ist kein Kläger und Beklagter dazu berechtigt, eigens Urteile zu fällen - das wäre SELBSTJUSTIZ und genau das ist es, was du hier vorschlägst und das ist Käse