Hallo,
es scheint Schule zu machen. Seit einer Woche habe ich mit einem unzufriedenen Käufer Probleme. Es ist mittlerweile so weit, dass Ebay meinen Account gesperrt hat. Der Käufer hatte von mir ein CD Laufwerk erhalten, das bei mir einwandfrei funktionierte, nun schrieb er mir nach der Lieferung einen Hinweis, es sei kaputt, er will sein Geld zurück. Nun, darauf wollte ich mich nicht einlassen. Ebay sperrte mir wenige Tage später meinen Account, wohlmöglich weil dieser User sich massivst beschwert hatte.
Ok. Somit fühle ich mich eigentlich nicht mehr verpflichtet, mit ebay oder dem Käufer irgendwie in Kontakt zu treten, denn bei Ebay bin ich mittlerweile nicht mehr, da gesperrt, folglich brauch ich mich eigentlich nicht um einen Dienst zu prügeln, dessen AGB ich nicht mehr unterliege oder?
Der Streitwert ist exakt 35,50 Euro. Der Käufer hat bereits einen Anwalt eingeschaltet, der ihn wahrscheinlich weitaus mehr kosten wird, denn klar ist, er muss mir beweisen, dass das CD Laufwerk bereits bei mir daheim kaputt war - kann er nicht, da es nämlich noch ging. Gutachten erstellen? Na ... wenn er es sich leisten kann?
Wie auch immer. WOllte nur mal loswerden, dass dieser Ebay Laden mich seither nervt mit Mails ich solle meiner Verpflichtung nachkommen. Ist da mittlerweile der Verkäufer nur noch der dumme? Muss ich hier kaputte Ware als privater Verkäufer zurücknehmen? Langsam wird es nicht mehr lustig, wenn jedes Geschäft über paar Euro Fuffzig darauf hinausläuft, dass irgend ein Depp auf der Käuferseite meint, einem den Prozess machen zu müssen.
Das scheint wie ich hier lese öfters vorzukommen.... naja, fakt ist und bleibt....ich werden den Bedingungen nicht nachkommen und sobald ich ein Schreiben erhalte, werd ich ebenfalls meinen Anwalt einschalten.
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
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Nö. Innerhalb der ersten 6 Monate gilt bei Gewährleistung die Beweislastumkehr, d.h. der Verkäufer muss beweisen, dass die Ware zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs (beim Versendungskauf also die Übergabe an den Frachtführer, Post o.ä.) fehlerfrei war.
Nein, darum gehts doch nicht, du musst dem Anwalt bzw. der muss dem Gericht erstmal eine gewisse Beweislast vorlegen, sonst akzeptiert kein Gericht der Welt so eine Klage, die wird sofort fallengelassen, wenn DU bzw. wenn der Käufer klagt, muss ER den ersten Schritt machen, ist doch klar, irgendeiner muss ja wohl Klage einreichen und das ist wohl kaum der Verkäufer - der wird kaum gegen sich selbst klagen - somit ist der, der als erster Klage einreichen will, an die Beweislast gebunden