Hallo,
wer Herrn Syndikus kennt, sollte Ihm bitte mitteilen, das er doch
auch mal eine Abmahnung an die GEZ weiterleiten sollte. Grund ist die
nicht korrekte Verwendung eines aktuell gültigen Impressums. Des
Weiteren sind die aufgezwungenen Vertragsbedingungen rechtlich doch
sehr in der Grauzone. Aber Herr Syndikus kann da bestimmt genug
Ansätze für eine ordentliche Abmahnung im 7-stelligen Bereich finden!
Ich persönlich würde aber wegen der bedeutenden Größe der GEZ auf
einen 8-stelligen Betrag hinarbeiten!
MfG
Der bekloppte Irre
PS:
Achja, noch ein Hinweis zu den "AGB's":
- Im normalen Geschäftsleben ist an eine Leistung immer eine
Gegenleistung geknüpft. Ist dies nicht der Fall, so könnte man Betrug
vermuten.
- Laut der Definition einer Gebühr, ist auch hier immer eine
Gegenleistung zu erwarten. (siehe oben)
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Nicht nur Computer, Handys mit WAN-Anschluss oder Radiotuner, PDA's und wenn Ihr den neuen Kühlschrank von Liebherr mit dem Internetanschluss habt, kostet der dann auch. Eigentlich doch fast alles was irgendwie Strom braucht und Töne von sich geben kann!
Sehr interresant ist übrigens der Standpunkt mit Analogfernsehempfang per Antenne und Digital. Die GEZ geht davon aus, das wir alle uns einen DVB-T Reciever kaufen werden!!! Schaut mal in die FAQ. Wenn ich könnte wie ich wöllte, die würde ich rechtlich mal unter das Mikroskop legen, denn was die sich rausnehmen, ist echt nicht mehr normal. Wenn da eine Massenklage gehen würde MUHA!
Kann man die GEZ eigentlich als solches Verklagen? Sie darf es ja mit mir machen. Ich erinnere mich auch dunkel an eine Aussage wie, alle sind vor dem Gesetz gleich! War aber wohl nur ein Gerücht ;-)!
Gruß