Hallo,
wer Herrn Syndikus kennt, sollte Ihm bitte mitteilen, das er doch
auch mal eine Abmahnung an die GEZ weiterleiten sollte. Grund ist die
nicht korrekte Verwendung eines aktuell gültigen Impressums. Des
Weiteren sind die aufgezwungenen Vertragsbedingungen rechtlich doch
sehr in der Grauzone. Aber Herr Syndikus kann da bestimmt genug
Ansätze für eine ordentliche Abmahnung im 7-stelligen Bereich finden!
Ich persönlich würde aber wegen der bedeutenden Größe der GEZ auf
einen 8-stelligen Betrag hinarbeiten!
MfG
Der bekloppte Irre
PS:
Achja, noch ein Hinweis zu den "AGB's":
- Im normalen Geschäftsleben ist an eine Leistung immer eine
Gegenleistung geknüpft. Ist dies nicht der Fall, so könnte man Betrug
vermuten.
- Laut der Definition einer Gebühr, ist auch hier immer eine
Gegenleistung zu erwarten. (siehe oben)
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Noch eine Anmerkung:
Wortlaut GEZ:
http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenpflicht/index.html
Ich besitze kein DVB-T-Zusatzgerät (Set-Top-Box). Kann ich nach Umstellung auf digitale Empfangstechnik mein Fernsehgerät deshalb abmelden?
Nein. Die Rundfunkgebührenpflicht entfällt nicht durch die Umstellung auf digitalen Fernsehempfang.
Ein Rundfunkgerät wird immer dann zum Empfang bereitgehalten, wenn der Rundfunkempfang ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand möglich ist. Es kommt dabei nicht darauf an, ob und in welchem Umfang Programme tatsächlich empfangen werden oder ob das Gerät überhaupt genutzt wird. Für die Gebührenpflicht genügt es, wenn das Gerät z.B. durch einfache Handgriffe in Betrieb genommen werden kann.
Die Installation einer Set-Top-Box erfordert keinen besonderen technischen Aufwand und ist durch einfache Handgriffe vorzunehmen.
Das heist doch, das die GEZ davon ausgeht, das jeder eine solche Box dann automatisch besitzt!?
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