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Bitte mal eine Abmahnung an die GEZ

Dady / 23 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,

wer Herrn Syndikus kennt, sollte Ihm bitte mitteilen, das er doch
auch mal eine Abmahnung an die GEZ weiterleiten sollte. Grund ist die
nicht korrekte Verwendung eines aktuell gültigen Impressums. Des
Weiteren sind die aufgezwungenen Vertragsbedingungen rechtlich doch
sehr in der Grauzone. Aber Herr Syndikus kann da bestimmt genug
Ansätze für eine ordentliche Abmahnung im 7-stelligen Bereich finden!

Ich persönlich würde aber wegen der bedeutenden Größe der GEZ auf
einen 8-stelligen Betrag hinarbeiten!

MfG
Der bekloppte Irre

PS:
Achja, noch ein Hinweis zu den "AGB's":
- Im normalen Geschäftsleben ist an eine Leistung immer eine
Gegenleistung geknüpft. Ist dies nicht der Fall, so könnte man Betrug
vermuten.
- Laut der Definition einer Gebühr, ist auch hier immer eine
Gegenleistung zu erwarten. (siehe oben)

Jepp :-) Olaf19
Radio am Arbeitsplatz Olaf19
Dady Olaf19 „Wenn es nach dem SWR in Baden-Württemberg geht, ist nicht mal die Reparatur...“
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Okay, nehm ich also ein Baumarktdummie ist das also dann fast auch kein "besonderer zusätzlicher technischer Aufwand" um Ihn in seine funktionalität zurück zu führen.

Dann müßten aber folgende Komponenten auch unter GEZ fallen:
- Schweizer Taschenmesser
- Gaugummi
- Kulimine
- Tesa
- Büroklammer
- Draht
- Folie

damit sollte man doch mit dem alten Wissen von Mac Gyver auch schnell ein Radio bauen ;-)

Radio am Arbeitsplatz eidannemo