Hallo,
wer Herrn Syndikus kennt, sollte Ihm bitte mitteilen, das er doch
auch mal eine Abmahnung an die GEZ weiterleiten sollte. Grund ist die
nicht korrekte Verwendung eines aktuell gültigen Impressums. Des
Weiteren sind die aufgezwungenen Vertragsbedingungen rechtlich doch
sehr in der Grauzone. Aber Herr Syndikus kann da bestimmt genug
Ansätze für eine ordentliche Abmahnung im 7-stelligen Bereich finden!
Ich persönlich würde aber wegen der bedeutenden Größe der GEZ auf
einen 8-stelligen Betrag hinarbeiten!
MfG
Der bekloppte Irre
PS:
Achja, noch ein Hinweis zu den "AGB's":
- Im normalen Geschäftsleben ist an eine Leistung immer eine
Gegenleistung geknüpft. Ist dies nicht der Fall, so könnte man Betrug
vermuten.
- Laut der Definition einer Gebühr, ist auch hier immer eine
Gegenleistung zu erwarten. (siehe oben)
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Mir ging es nur darum, das du selbst dann bezahlen müßtest, wenn du eigentlich garnicht mehr die Möglichkeit hast das Programm zu Empfangen. Siehe Digital-Analog per Antenne, oder sponsort die GEZ und/oder Anstalten eine DVB-T Box?
Quellenangabe:
http://www.gez.de/door/aufgaben/rechtsgrundlagen/index.html
Dort Artikel 4, §1, Absatz 2!
"Erstens ist es rundfunkrechtlich gar nicht zulässig die ÖR zu verschlüsseln", warum denn nicht, du must doch nur Politiker "finden" die das durchsetzen. Ein PC ist ja auch ein Rundfunkempfangsgerät!?