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Bitte mal eine Abmahnung an die GEZ

Dady / 23 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,

wer Herrn Syndikus kennt, sollte Ihm bitte mitteilen, das er doch
auch mal eine Abmahnung an die GEZ weiterleiten sollte. Grund ist die
nicht korrekte Verwendung eines aktuell gültigen Impressums. Des
Weiteren sind die aufgezwungenen Vertragsbedingungen rechtlich doch
sehr in der Grauzone. Aber Herr Syndikus kann da bestimmt genug
Ansätze für eine ordentliche Abmahnung im 7-stelligen Bereich finden!

Ich persönlich würde aber wegen der bedeutenden Größe der GEZ auf
einen 8-stelligen Betrag hinarbeiten!

MfG
Der bekloppte Irre

PS:
Achja, noch ein Hinweis zu den "AGB's":
- Im normalen Geschäftsleben ist an eine Leistung immer eine
Gegenleistung geknüpft. Ist dies nicht der Fall, so könnte man Betrug
vermuten.
- Laut der Definition einer Gebühr, ist auch hier immer eine
Gegenleistung zu erwarten. (siehe oben)

Jepp :-) Olaf19
RW1 Dady „Nochmal ne Frage, wenn ich mein Fernseh abmelde und nur noch Radio habe, bezahle...“
Optionen

Solange nur Du in Deiner Wohnung (Zimmer) wohnst, brauchst Du auch nur einmal zu löhnen. Auch das Radio in Deinem Fahrzeig ist, solange Du es nicht dienstlich nutzt, in den 5€ enthalten. Komplizierter wird es wenn Du mit jemand zusammen wohnst. In der Wohnung gibts kein Problem. Da ja dort ALLE Geräte dem gehören, der GEZ zahlt. Wer was anderes angibt ist ziemlich d...!

Beim Fahrzeug sieht es schon anders aus. Ist das oder die Fahrzeuge auf eine andere Person als den GEZ Zahler zugelassen, muss dafür dann auch Radio Gebühr gezahlt werden! Wird das Fahrzeug des GEZ Zahlers dienstlich (geschäftlich) genutzt, muss dann auch wieder GEZ gezahlt werden! Benutzt Du auf der Arbeit auch noch ein Radio oder Fernsehn muss dafür der Arbeitgeber zahlen, oder Dir mitteilen dass du zwar Radio hören kannst (oder fernsehen) aber bitte schön die Gebühren selbst zahlst.

Radio am Arbeitsplatz Olaf19
Radio am Arbeitsplatz eidannemo