bereits 2-mal habe ich innerhalb der vorgeschriebenen
Frist einenKäuferschutzantrag gestellt.
Im Portal erschien der fall unbeachtet Jetzt nach Ablauf der Frist habe ich nur die Antwort bekommen, das ich die Zeit nich genutzt habe. Unter "Streitfall aufrufen-Unstimmigkeiten beilegen sind noch meine entsprechenden
Meldungen zur Anmeldung zum Käuferschutz vermerkt, aber bei e-bay ist scheinbar nichts angekommen. Fast 500€ Euro
Schaden dank tjaeger69 und von e-bay nichts.
für hilfe wäre ich dankbar
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Zunächst mal: Käuferschutzantrag stellen reicht nicht. Wer das tut, muss anschließend auch genau auf Emails seitens Ebay achten und die dortigen Anweisungen peinlichst befolgen, so unsinnig sie teils auch sein mögen. So sind z.B. auf Aufforderung bestimmte Unterlagen und Beweismittel schriftlich einzureichen (Email reicht nicht, Fax aber!) sowie eine Abtretungserklärung zu unterschreiben. Manchmal muss man geradezu - im übertragenen Sinne - durch einen brennenden Reifen springen, damit einem wenigstens die Gnade einer lustlos-halbherzigen Bearbeitung zuteil wird. Vielleicht hast Du da unbemerkt etwas handfest versäumt?
Unabhängig davon habe ich inzwischen begriffen, dass der sogenannte Käuferschutz ein verlogenes Deckmäntelchen ohne realen Nutzen ist, ja dem betrogenen Käufer sogar noch zusätzlich schaden kann.
Von mir als Käufer wurde z.B. in einem Fall, wo es um eine Größenordnung von gerade mal 120,- EUR ging, u.a. ein Sachverständigengutachten (!) o.ä. verlangt, dessen Aufwand sehr wahrscheinlich in keinem Verhältnis zum (fraglichen) Nutzen gestanden und jeden Sinn ad absurdum geführt hätte.
Man bedenke: auf derartige Weise kann Ebay mühelos jeden Käuferschutzantrag platzen lassen, einfach indem sie die Hürde absurd hoch hängen. Ganz abgesehen davon können sie ja ohnehin jederzeit darauf verweisen, dass Käuferschutz lediglich eine "Gnade" ist, auf die kein Rechtsanspruch besteht. April, April!
Im besagten Fall wurde ohne Sinn und Verstand ein weiteres Gutachten angefordert, ohne dass sich jemand überhaupt mal dazu herabgelassen hätte, auch nur einen flüchtigen Blick in die bereits umfangreich vorliegenden Unterlagen zu werfen. Das geschah erst auf meine erstaunte Nachfrage - woraufhin mein Antrag postwendend abgelehnt wurde. Zur Begründung wurde auf einen Sachverhalt verwiesen, der bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung bekannt war. Das heißt: alle von mir verlangten Unterlagen und Verrenkungen bis hin zum Gutachten wurden völlig unnötigerweise trotz bereits feststehenden Ablehnungsgrundes verlangt und haben vermeidbaren Aufwand und damit zusätzlichen Schaden verursacht! (Das meine ich mit "durch einen brennenden Reifen springen lassen" - eine Unterwerfungsgeste ohne realistischen Sachbezug). Nur nebenbei sei erwähnt, dass Ebay sich mit besagter Ablehnungsbegründung obendrein auch noch eiskalt über deutsches Vertragsrecht hinweggesetzt und indirekt dem betrügerischen Verkäufer eine rechtswidrige Ausflucht zugestanden hat. Für mich steht fest: Nie wieder Käuferschutz!
Fazit: Wer bei Ebay Gerechtigkeit oder gar "Käuferschutz" im eigentlichen Wortsinne erwartet, ist verraten und verkauft. Insofern bin ich für den Hinweis auf Hood äußerst dankbar. Anders als durch eine (hoffentlich) erstarkende Konkurrenz ist die selbstherrliche Arroganz bei Ebay wohl nicht zu brechen.
Dem hier Geschädigten kann ich nur raten: erwarte nichts von Ebay, stecke keinen Aufwand in den sog. Käuferschutz, sondern prüfe lieber ganz nüchtern und ggf. mit fachkundiger Hilfe, was zivilrechtlich direkt gegen den Verkäufer zu unternehmen ist.
Gruß, Manfred
Nachtrag: "tjaeger69" habe ich bei ebay nicht gefunden.