bereits 2-mal habe ich innerhalb der vorgeschriebenen
Frist einenKäuferschutzantrag gestellt.
Im Portal erschien der fall unbeachtet Jetzt nach Ablauf der Frist habe ich nur die Antwort bekommen, das ich die Zeit nich genutzt habe. Unter "Streitfall aufrufen-Unstimmigkeiten beilegen sind noch meine entsprechenden
Meldungen zur Anmeldung zum Käuferschutz vermerkt, aber bei e-bay ist scheinbar nichts angekommen. Fast 500€ Euro
Schaden dank tjaeger69 und von e-bay nichts.
für hilfe wäre ich dankbar
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Wenn ebay nicht zahlen will, denen (per Brief) schreiben und mitteilen:
sich "herauszuhalten" geht nicht, weil es "rechtsmißbräuchlich" ist, denn ebay hat zweimal nicht auf Deinen Antrag reagiert.
Die Juristen sagen zu diesem klassischen Verhalten: "Venire contra factum proprium", Verstoß gegen Treu und Glauben gemäß
§ 242 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Ich kann nicht als ebay einen Käuferschutz anbieten und dann, wenn man sich (ordnungsgemäß) angemeldet hat, so tun, als ob
einen das Ganz nichts anginge. Ich würde mir einen Anwalt nehmen und den Schaden einklagen; zudem würde ich dem Gewerbeamt
in Berlin (= Sitz von ebay) die Sache mitteilen und beantragen, daß´dort wegen Verstoß gegen § 35 der Gewerbeordnung (= gewerb-
liche Unzuverlässigkeit) entsprechende Auflagen gegen ebay verhängt werden.
Auch nicht vergessen, ebay eine Frist setzen (per Einschreiben mit
Rückschein), zur Zahlung des Schadensbetrags auf Dein Konto unter
Fristsetzung (idR 14 Tage ab Erhalt) auffordern und im Nichtzah-
lungsfall Zahlungsklage gegen ebay androhen.
Viel Glück vom notar (war selber jahrzehntelang Rechtsanwalt)