bereits 2-mal habe ich innerhalb der vorgeschriebenen
Frist einenKäuferschutzantrag gestellt.
Im Portal erschien der fall unbeachtet Jetzt nach Ablauf der Frist habe ich nur die Antwort bekommen, das ich die Zeit nich genutzt habe. Unter "Streitfall aufrufen-Unstimmigkeiten beilegen sind noch meine entsprechenden
Meldungen zur Anmeldung zum Käuferschutz vermerkt, aber bei e-bay ist scheinbar nichts angekommen. Fast 500€ Euro
Schaden dank tjaeger69 und von e-bay nichts.
für hilfe wäre ich dankbar
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Hallo, Manfred;
Danke für Deine Ausführungen. Letzten Endes gebe ich Dir inhaltlich recht. Leider ist es so, daß "Mandanten" zB den
Sachverhalt so vortragen, daß man (lediglich) in eine Richtung (im Beispielsfalle gegen ebay) vorgehen soll.
Natürlich ist der Weg, gegen den Verkäufer vorzugehen, der primäre. So, wie es der Betroffene aber dargestellt
hatte, hatte man den Eindruck, es solle nur gegen ebay vorgegangen werden (aus welchen Gründen auch immer ....)
Wie Du schon ausgeführt hast, der (Sachverhalts-) Teil zwischen dem "Geschädigten" und dem Verkäufer bleibt leider
völlig im Dunkeln, warum eigentlich ?
Natürlich ist das der Unterschied zwischen einem board und einem Gespräch; bei letzterem kann man leichter nach-
fragen. Deshalb erteile ich ja auch keinen Rechtsrat, sondern gebe nur Tips...
Da ich schon an anderer Stelle einen profunden Kritiker gefunden habe, frage ich mich, warum zB dieser Kritiker
nicht den angegriffenen Tip dem dort "Geschädigten" erteilt hat.
Kritisieren ist leicht, es besser machen, ist sehr schwer !
Gruß notar