Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge

News: Milde Strafe

Drei Jahre Knast für Pillenspammer

Redaktion / 45 Antworten / Flachansicht Nickles

Ein Pillenspammer ist in den USA zu drei Jahren Gefängnis und 10 000 Dollar Geldstrafe verurteilt worden. Der 30-jährige Daniel J. Lin hatte versucht, über ein Karlsruher Rechenzentrum Millionen von Pillen-Spams abzusetzen und ist dabei erwischt worden.

Die 1&1-Internet AG hatte einen Rechner speziell präpariert, um den Spammern eine Falle zu stellen. Über 5 Millionen Pillen-Mails konnten abgefangen werden. Die so gesammelten Beweise wurden in dem Gerichtsverfahren gegen den Spammer verwendet.

Quelle: teletarif.de

asdfghjkl i.mer „Wenn wir schon beim Thema sind: Erkläre mir doch, warum man etwa Mörder...“
Optionen

Demokratie sind freie Wahlen und Volksabstimmungen, öfftenliche Steinigungen sind eher Anarchie.

Und ein Roichter soll nach objektiven Kriterien entscheiden. Man kann auch ohne seine Gefühle zu verwenden objektiv nachvollziehen, ob jemand einen anderen umbringen wollte (Mord), ob es eine Tötung im Affekt war (Totschlag), ob es ein Unfall war (je nach Hergang fahrlässige Tötung oder Freispruch), oder Notwehr (freispruch). Deshalb halte ich Schwurgerichte auch für Humbug, weil wie soll jemand Beweise beurteilen, wenn er keine juristische Ausbildung hat?

Und ich denke, dass das unterschiedlich bestraft wird kann man auch ohne Gefühle verstehen.

Klar werden Gesetze auch durch Gefühle bestimmt, aber nicht durch die Gefühle der einzelnen Betroffenen, sonder eher durch die Gefühle des ganzen Volkes.

Aber dass Gefühlsverletzung eine Straftat ist glaub ich kaum. In manchen Länder kann man in Einzelfällen kann vllt. zivilrechtlich Schadenersatz klagen, aber das zivilrecht funktioniert wieder anders. Ok, Beleidigung kann man als Gefühlsverletzung sehen, und das ist eine Straftat, wobei der Historische Urspprung der Strafbarkeit der Beleidigung eher in der Ehrverletzung liegt. Das klassische Ehrprinzip wiederum ist ganz klar definiert und folgt objektiv anchvollziehbaren Regelen, also kann mans nicht wirklich als gefühlsbezogen bezeichnen bzw. man kann Ehrverletzungen auch beurteielen, ohne die persönlichen Gefühle zu kennen. Und Ehrenbeleidigung als Straftat ist eigentlich wirklich nurmehr ein Überbleibsel eines längst nicht mehr gebräuchlichen Ehrprinzips.