Habe im Dezember 2004 eine Digitalkamera gekauft und diese inzwischen drei mal in Reperatur gehabt,einmal wurde der Akku zusätslich getauscht.Im Januar ist das Teil nun wieder kaputt gegangen(noch Garantie bis Dezember)und ich habe das Gerät abermals eingeschickt und möchte nun mein Geld zurück haben,aber der Herrsteller bietet mir nur die Hälfte des Kaufpreises an oder iein Austauschgerät.Ist das Rechtens wenn ich nur die Hälfte zurück bekomme?Vieleicht kann mir einer darüber Auskunft geben,wäre echt toll!Vielen Dank .
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Hallo
wie Du schon schreibst "Wandlung bzw. Umtausch ist die korrekte Vorgehensweise" Wandlung bedeutet aber Kaufpreis zurück ! Ob der nun einen Betrag abziehen kann für Nutzung oder so, da habe ich keine Ahnung.
MfG
René