Habe im Dezember 2004 eine Digitalkamera gekauft und diese inzwischen drei mal in Reperatur gehabt,einmal wurde der Akku zusätslich getauscht.Im Januar ist das Teil nun wieder kaputt gegangen(noch Garantie bis Dezember)und ich habe das Gerät abermals eingeschickt und möchte nun mein Geld zurück haben,aber der Herrsteller bietet mir nur die Hälfte des Kaufpreises an oder iein Austauschgerät.Ist das Rechtens wenn ich nur die Hälfte zurück bekomme?Vieleicht kann mir einer darüber Auskunft geben,wäre echt toll!Vielen Dank .
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Hallo,Rene
war bei der Verbraucherzentrale! Raus gekommen ist,das der Hersteller einen Teil des Kaufpreises für die erfolgte Nutzung abziehen darf,um so hochwertiger die Technik um so höher ist die Abschreibung! Es gibt zwar auch ein Urteil die diese Regelung der Hersteller nicht akteptiert,aber in der realen Welt wird es halt so gehandhabt.Hier jetzt noch einen Rechtsanwalt ein zu schalten wäre zu Kostenaufwändig .Heute habe ich einen Brief vom Hersteller erhalten indem mir mitgeteiltb wurde,das ich wie schon erwähnt die Hälfte des Kaufpreises erhalten kann oder Alternativ dazu eine neue Kamera erhalten kann,das wäre dann das Nachfolge- Model.Nun muß ich aber erstmal recherchieren ob diese Kamera mehr taugt als die andere.Allerdings wurde mir von der Verbraucherzentrale auch gesagt,dass es durchaus möglich ist,dass man zu einem höherwertigem Austauschgerät noch etwas da zu zahlen muß.Davon steht allerdings nichts in dem Schreiben drinne.Am besten ist es also,man kauft sich einfache Geräte die den Zweck erfüllen,hat diese mit etwas Glück für lange Zeit und kauft sich dann irgendwann wenn die Technik besser ausgereift ist etwas vernünftiges.Ich denke die Artikel von heute sind schon so konzipiert das sie nicht all zu lange halten,denn die Firmen wollen auch verdienen.
Also,mal sehen was ich nun mache.
MFG Mona