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Schönes "Tauschbörsenurteil".

gelöscht_84526 / 8 Antworten / Flachansicht Nickles

Sharen von zwei Liedern ist gleichzusetzen mit dem Diebstahl eines Kaugummis im Wert von 30 Cent....

So etwa begründet ein Gericht in Offenburg die Entscheidung, die Nutzerdaten eines Tauschbörsenteilnehmers nicht (!) herausgeben zu müssen.

Link: Golem.de. (funktioniert jetzt!)

Gruß
K.-H.

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ChrE gelöscht_84526 „Schönes "Tauschbörsenurteil".“
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Bitte nach "Emule Bittorent Usenet" verschieben. Ordnung muss sein! Auch beim King.

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falsches Forum chrissv2
Doppelposting charlie62