Sharen von zwei Liedern ist gleichzusetzen mit dem Diebstahl eines Kaugummis im Wert von 30 Cent....
So etwa begründet ein Gericht in Offenburg die Entscheidung, die Nutzerdaten eines Tauschbörsenteilnehmers nicht (!) herausgeben zu müssen.
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Gruß
K.-H.
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Ich denke nicht das es da richtig war/wäre/ist. Es handelt sich doch eher um Klatsch und Tratsch bzw um News.
mfg
chris