Sharen von zwei Liedern ist gleichzusetzen mit dem Diebstahl eines Kaugummis im Wert von 30 Cent....
So etwa begründet ein Gericht in Offenburg die Entscheidung, die Nutzerdaten eines Tauschbörsenteilnehmers nicht (!) herausgeben zu müssen.
Link: Golem.de. (funktioniert jetzt!)
Gruß
K.-H.
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Ich denke, es geht nicht - oder weniger - um Filesharing, sondern darum dass der Musikindustrie mal klargemacht wird oder wurde, wo ihre Grenzen sind. Deshalb ist der Thread meiner Meinung nach hier besser aufgehoben, als auf dem Mulibrett. Als alternatives Brett könnte ich mir das "Datenschutzbrett" vorstellen.
Es geht also um das Urteil an sich und dass es noch deutsche Gerichte bzw. Richter gibt, welche sich nicht vor den Karren der MI spannen lassen. Es sind ja schon genug andere unverständliche Urteile gefällt worden, somit ist dieses Urteil mal eine erfreuliche Ausnahme.
Gruß
K.-H.