Sharen von zwei Liedern ist gleichzusetzen mit dem Diebstahl eines Kaugummis im Wert von 30 Cent....
So etwa begründet ein Gericht in Offenburg die Entscheidung, die Nutzerdaten eines Tauschbörsenteilnehmers nicht (!) herausgeben zu müssen.
Link: Golem.de. (funktioniert jetzt!)
Gruß
K.-H.
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Da waren die "Heises" wohl etwas schneller, als die "Golems" :-)
Hatte ich nicht gelesen. Na sowas....
Gruß
K.-H.