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Schönes "Tauschbörsenurteil".

gelöscht_84526 / 8 Antworten / Flachansicht Nickles

Sharen von zwei Liedern ist gleichzusetzen mit dem Diebstahl eines Kaugummis im Wert von 30 Cent....

So etwa begründet ein Gericht in Offenburg die Entscheidung, die Nutzerdaten eines Tauschbörsenteilnehmers nicht (!) herausgeben zu müssen.

Link: Golem.de. (funktioniert jetzt!)

Gruß
K.-H.

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falsches Forum ChrE
falsches Forum chrissv2
Doppelposting charlie62
Olaf19 gelöscht_84526 „Schönes "Tauschbörsenurteil".“
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> Sharen von zwei Liedern ist gleichzusetzen mit dem
> Diebstahl eines Kaugummis im Wert von 30 Cent....

Das zumindest dürfte den musikalischen Qualitäten eines Großteils dessen, was geshared wird, schon ziemlich nahe kommen *g*...

CU
Olaf
Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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