Sharen von zwei Liedern ist gleichzusetzen mit dem Diebstahl eines Kaugummis im Wert von 30 Cent....
So etwa begründet ein Gericht in Offenburg die Entscheidung, die Nutzerdaten eines Tauschbörsenteilnehmers nicht (!) herausgeben zu müssen.
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Gruß
K.-H.
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> Sharen von zwei Liedern ist gleichzusetzen mit dem
> Diebstahl eines Kaugummis im Wert von 30 Cent....
Das zumindest dürfte den musikalischen Qualitäten eines Großteils dessen, was geshared wird, schon ziemlich nahe kommen *g*...
CU
Olaf
> Diebstahl eines Kaugummis im Wert von 30 Cent....
Das zumindest dürfte den musikalischen Qualitäten eines Großteils dessen, was geshared wird, schon ziemlich nahe kommen *g*...
CU
Olaf