ich habe ein PT Canon Pixma MP530 bei dem Online Händler
" Notebooksbilliger.de " gekauft. Nach mehrmaligen Ausdruck
wurden die Druckjobs vom Drucker nicht mehr ausgeführt, da die Tintenpatronen leer seien. Dies ist aber nicht der Fall. Alle sind
voll und ein Austausch mit neuen brachte nichts. Anzeige Tinte Leer.
Da es alle Patronen betraf wurde ich stutzig. Durch Zufall
bemerkte ich das der Ausdruck gelang wenn ich die Abdeckung auf und wieder zu machte. Fehler ist voll reproduzierbar. Darauf wande ich mich an den Online Versender, da hier ein Garantiefall vorlag.
Zur Antwort bekamm ich das ich mich an Canon
wenden solle !!! Ich dachte ich spinne als ich dies gesagt bekamm.
Mir entstehen Nebenkosten da kam man sich fast einen neuen Drucker kaufen. Mehrere Nachfragen und Email verliefen im sand.
Was kann man tun ?
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Also entweder handelt es sich um einen Gewährleistungsfall, dann ist der Händler in der Pflicht. Gewährleistung bedeutet, dass der Mangel bereits bei der Übergabe der Kaufsache vorhanden war. Beim Verbrauchsgüterkauf wird innerhalb der ersten 6 Monate nach der Übergabe grundsätzlich von diesem Fall ausgegangen.
Oder aber es handelt sich um einen Garantiefall. Garantiegeber ist der Hersteller. Garantie bedeutet, dass der Käufer bei Auftreten eines (ggf. bestimmten) Mangels während einer festgelegten Frist vom Hersteller kostenlose Reparatur o.ä. (siehe Garantiebedingungen) verlangen kann.
Vielleicht ist die richtige Begriffswahl (ob Garantie oder Gewährleistung) in diesem Fall der Schlüssel zum Erfolg. Übrigens bieten viele Hersteller auch bei Gewährleistungsfällen einen Vor-Ort-Austausch an. Dies geht meistens schneller als der Umweg über den Händler.