ich habe ein PT Canon Pixma MP530 bei dem Online Händler
" Notebooksbilliger.de " gekauft. Nach mehrmaligen Ausdruck
wurden die Druckjobs vom Drucker nicht mehr ausgeführt, da die Tintenpatronen leer seien. Dies ist aber nicht der Fall. Alle sind
voll und ein Austausch mit neuen brachte nichts. Anzeige Tinte Leer.
Da es alle Patronen betraf wurde ich stutzig. Durch Zufall
bemerkte ich das der Ausdruck gelang wenn ich die Abdeckung auf und wieder zu machte. Fehler ist voll reproduzierbar. Darauf wande ich mich an den Online Versender, da hier ein Garantiefall vorlag.
Zur Antwort bekamm ich das ich mich an Canon
wenden solle !!! Ich dachte ich spinne als ich dies gesagt bekamm.
Mir entstehen Nebenkosten da kam man sich fast einen neuen Drucker kaufen. Mehrere Nachfragen und Email verliefen im sand.
Was kann man tun ?
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Im Gewährleistungsfall wie im Garantiefall ist immer der Verkäufer dein erster Ansprechpartner. Wenn der Händler von dir verlangt das du dich an den Hersteller wendest ist es eine Pflichtverletzung seinerseits.
Irrtum.
Wer ist Ansprechpartner wenn es um Gewährleistung und/oder Garantie geht?
Bei der Gewährleistung ist Ihr Vertragspartner auch Ihr Ansprechpartner, also z. B. der Händler, bei dem Sie eine Ware gekauft haben.
Bei der Garantie ist Ihr Ansprechpartner der Garantiegeber. Wollen Sie eine gegebene Garantie in Anspruch nehmen, haben Sie (i.d.R.) z. B. nicht die Möglichkeit, vom Ihrem Vertragspartner (Händler) zu verlangen, dass dieser sich um die Durchsetzung Ihrer Garantieansprüche kümmert.
In der Praxis ist es jedoch oft so, dass die Händler die Abwicklung - im Falle der Inanspruchnahme der von den Herstellern gegebenen Garantien - übernehmen.
Der Hersteller wird dann (kostenabwägend) entscheiden, ob er repariert oder austauscht.
Quelle: http://www.e-juristen.de/Gewaehrleistung-Garantie.htm
Irrtum.
Wer ist Ansprechpartner wenn es um Gewährleistung und/oder Garantie geht?
Bei der Gewährleistung ist Ihr Vertragspartner auch Ihr Ansprechpartner, also z. B. der Händler, bei dem Sie eine Ware gekauft haben.
Bei der Garantie ist Ihr Ansprechpartner der Garantiegeber. Wollen Sie eine gegebene Garantie in Anspruch nehmen, haben Sie (i.d.R.) z. B. nicht die Möglichkeit, vom Ihrem Vertragspartner (Händler) zu verlangen, dass dieser sich um die Durchsetzung Ihrer Garantieansprüche kümmert.
In der Praxis ist es jedoch oft so, dass die Händler die Abwicklung - im Falle der Inanspruchnahme der von den Herstellern gegebenen Garantien - übernehmen.
Der Hersteller wird dann (kostenabwägend) entscheiden, ob er repariert oder austauscht.
Quelle: http://www.e-juristen.de/Gewaehrleistung-Garantie.htm