ich habe ein PT Canon Pixma MP530 bei dem Online Händler
" Notebooksbilliger.de " gekauft. Nach mehrmaligen Ausdruck
wurden die Druckjobs vom Drucker nicht mehr ausgeführt, da die Tintenpatronen leer seien. Dies ist aber nicht der Fall. Alle sind
voll und ein Austausch mit neuen brachte nichts. Anzeige Tinte Leer.
Da es alle Patronen betraf wurde ich stutzig. Durch Zufall
bemerkte ich das der Ausdruck gelang wenn ich die Abdeckung auf und wieder zu machte. Fehler ist voll reproduzierbar. Darauf wande ich mich an den Online Versender, da hier ein Garantiefall vorlag.
Zur Antwort bekamm ich das ich mich an Canon
wenden solle !!! Ich dachte ich spinne als ich dies gesagt bekamm.
Mir entstehen Nebenkosten da kam man sich fast einen neuen Drucker kaufen. Mehrere Nachfragen und Email verliefen im sand.
Was kann man tun ?
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Ein paar Dinge sollten wir vorab mal klären: Wann wurde das Gerät gekauft?
Der Hersteller (Canon) bietet 1 Jahr Garantie. Davon unabhängig ist das Gewährleistungsrecht, welches dir 24 Monate Sachmängelhaftung verspricht, verbunden allerdings mit dem Pferdefuß, daß nach Ablauf der ersten 6 Monate die Beweislast, daß der Fehler von Anfang an bestanden hat, bei dir liegt. Innerhalb der ersten 6 Monate geht die Rechtssprechung davon aus, daß der Fehler von Anfang an vorhanden war.
Nun ist der Händler im Gewährleistungsfall - zumindest innerhalb der ersten 6 Monate, danach ist der vom Gesetzgeber vorgesehene Beweis ohnehin in der Praxis nicht zu erbringen - erster Ansprechpartner. Bei z. B. mehrmaligen erfolglosen Reparaturversuchen würde dir z. B. auch ein Rücktrittsrecht zustehen, dafür muß der Verkäufer aber auch überhaupt von dem Problem Kenntnis erlangen. Das wäre z. B. nicht der Fall, wenn du das Gerät bei einem Fehler gleich zu Canon schicken würdest.
Hier ist aber der Fall, daß der Händler dich auffordert, dich direkt an den Hersteller bzw. ein Servicepartner des Herstellers zu wenden. Streng genommen darf er das nicht, du kannst dich aber dennoch darauf einlassen. Da du auf Anweisung des Händlers das Gerät einschickst, muß er sich auch alles anrechnen lassen, was evtl. nicht so abläuft, wie man sich das vorstellt. Da ein Gewährleistungsfall aber für dich kostenneutral erfolgen muß, muß er dir zumindest hinterher die entstandenen Versandkosten erstatten. Das Problem natürlich dabei: Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Paar Schuhe, das Risiko wäre hier also etwa ein Zehner für die Versandkosten. Die Sache hätte aber auch einen Vorteil: Die Reparatur geht in der Regel deutlich schneller. Wer weiß, wie lange das Gerät evtl. beim Händler bleibt, bis dieser es einsendet, die Rücklieferung vom Hersteller geht dann auch erst wieder zum Händler, dann erst zu dir. Alleine das könnte das Risiko, auf dem Zehner für die Versandkosten sitzen zu bleiben, durchaus schon wert sein.
Nach Ablauf der ersten 6 Monate, jedoch innerhalb des ersten Jahres nach dem Kauf würde ich ein Einsenden an den Hersteller auf alle Fälle favorisieren, der Grund liegt eben an der Beweislast, die jetzt bei dir liegt. Wenn der Händler zu dir sagt "Klar reparieren wir Ihnen das im Rahmen der Gewährleistung, sie müssen uns nur ein Gutachten erbringen, daß der Fehler von Anfang an bestanden hat", dann ist er im Recht und du guckst dumm aus der Wäsche, da du dieses Gutachten praktisch unmöglich erbringen kannst. Die Aussage deiner Freundin, daß das von Anfang an so war, interessiert nämlich keinen Menschen. Klingt nicht schön, ist aber so. Also ab Kaufdatum plus 6 Monate plus einen Tag (jedoch innerhalb von 12 Monaten ab Kaufdatum) ab zu Canon. Diese bieten ja ein Jahr Garantie, auch dir als Kunden gegenüber. Innerhalb dieses einen Jahres wird auch nicht gefragt, wie es zu dem Fehler gekommen ist, es sei denn, es ist ganz offensichtlich, daß du den Fehler selbst verschuldet hast (Bruchschäden, ungeeignete Tinte, sowas in der Art).
Nach Ablauf des ersten Jahres ist es in der Praxis ohnehin nur sehr schwer, irgendwelche Gewährleistungsansprüche durchzusetzen. Der Hersteller bietet hier nur ein Jahr, auch dem Händler gegenüber. Dieser müsste also die Reparatur im zweiten Jahr selbst bezahlen, da liegt es auf der Hand, daß er sich mit der Forderung nach einem Gutachten möglichst einfach selbst aus der Gewährleistungspflicht ziehen möchte.
Manche Hersteller oder auch manche einzelne Produkte haben natürlich auch eine längere Garantiezeit (z. B. Brother 3 Jahre, HP derzeit bei einigen Modellen ebenfalls 3 Jahre, aber sonst standardmäßig auch nur ein Jahr), da gilt meine Empfehlung dann natürlich ebenfalls für den Zeitraum ab 6 Monate bis Ablauf der Herstellergarantie.
Ich hoffe, daß das jetzt zumindest einigermaßen verständlich war, ich würde es also wirklich davon abhängig machen, wie alt das Gerät genau ist.
Gruß
Jürgen