Bisher war es ja "nur" strafbar, wenn man Files zum Upload freigegeben hat - was ja eigentlich immer der Fall war, wenn man Filesharing "betrieb", denn sobald sich etwas auch nur teilweise im Downloadordner befand/befindet, wurde/wird es auch schon durch die Mechanismen des Filesharingprogrammes weiter verbreitet. Aufgrund einer kurzen Ergänzung des entsprechenden Paragrafen im Urheberrechtsgesetz ist allerdings jetzt auch unter gewissen Umständen der bloße Download schon strafbar.
Einen Bericht mit Hintergrundinformationen gibt es hier: Klick.
Gruß
K.-H.
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Naja aber da ist das Downloaden ja auch gleichzeitig Uploaden und war somit doch schon immer Strafbar oder irre ich mich ?
Bestes Beispiel dafür ist ja zum Beispiel Azureus, wo man während des Downloads automatisch zum Seeder wird.
Ich bin soetwas bis jetzt immer großartig umgangen, da ich dachte, dass das "Downloaden mit Seeden" eigtl. schon immer Strafbar war.
Mfg
JMF