Bisher war es ja "nur" strafbar, wenn man Files zum Upload freigegeben hat - was ja eigentlich immer der Fall war, wenn man Filesharing "betrieb", denn sobald sich etwas auch nur teilweise im Downloadordner befand/befindet, wurde/wird es auch schon durch die Mechanismen des Filesharingprogrammes weiter verbreitet. Aufgrund einer kurzen Ergänzung des entsprechenden Paragrafen im Urheberrechtsgesetz ist allerdings jetzt auch unter gewissen Umständen der bloße Download schon strafbar.
Einen Bericht mit Hintergrundinformationen gibt es hier: Klick.
Gruß
K.-H.
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> um die Downloader zu schnappen, muss man selber was anbieten, oder aber den Traffic kontrollieren.
> dafür müßte man schon die Kontrolle über die Filehoster/FTP-Serverbetreiber haben,
> oder aber die Daten von Providern abgreifen. und so weit ist es noch nicht.
Richtig, deswegen habe ich weiter oben den Tipp mit Rapidshare gegeben.
Du hast schon recht, da sind viele tote Links dabei. Für echte Powersauger ist das sicherlich nichts, wohl aber für Leute, die nur ganz gelegentlich einzelne Titel abgreifen wollen.
CU
Olaf
> dafür müßte man schon die Kontrolle über die Filehoster/FTP-Serverbetreiber haben,
> oder aber die Daten von Providern abgreifen. und so weit ist es noch nicht.
Richtig, deswegen habe ich weiter oben den Tipp mit Rapidshare gegeben.
Du hast schon recht, da sind viele tote Links dabei. Für echte Powersauger ist das sicherlich nichts, wohl aber für Leute, die nur ganz gelegentlich einzelne Titel abgreifen wollen.
CU
Olaf