Bisher war es ja "nur" strafbar, wenn man Files zum Upload freigegeben hat - was ja eigentlich immer der Fall war, wenn man Filesharing "betrieb", denn sobald sich etwas auch nur teilweise im Downloadordner befand/befindet, wurde/wird es auch schon durch die Mechanismen des Filesharingprogrammes weiter verbreitet. Aufgrund einer kurzen Ergänzung des entsprechenden Paragrafen im Urheberrechtsgesetz ist allerdings jetzt auch unter gewissen Umständen der bloße Download schon strafbar.
Einen Bericht mit Hintergrundinformationen gibt es hier: Klick.
Gruß
K.-H.
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...wenn ich das richtig sehe, geht es weniger gegen den Tipp mit Google - das Zauberwort heißt vielmehr "Rapidshare"...
So ganz klar bin ich selber noch nicht mit dem Thema. Der große Unterschied zwischen Rapidshare und den Tauschbörsen ist eben, dass man bei ersterem selber nichts hochzuladen braucht und somit auch nicht in die Versuchung kommt etwas für andere zum Download anzubieten. Auch wenn die Überschrift dieses Threads das Gegenteil sagt, bin ich der Ansicht, dass das noch nicht strafbar ist, lasse mich aber gern eines besseren belehren. Das Posting von Zausel3 - http://www.nickles.de/thread_cache/538333020.html - bekräftigt eher meine Auffassung.
CU
Olaf