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Filesharing: "Herunterladen" jetzt auch strafbar!

gelöscht_84526 / 34 Antworten / Flachansicht Nickles

Bisher war es ja "nur" strafbar, wenn man Files zum Upload freigegeben hat - was ja eigentlich immer der Fall war, wenn man Filesharing "betrieb", denn sobald sich etwas auch nur teilweise im Downloadordner befand/befindet, wurde/wird es auch schon durch die Mechanismen des Filesharingprogrammes weiter verbreitet. Aufgrund einer kurzen Ergänzung des entsprechenden Paragrafen im Urheberrechtsgesetz ist allerdings jetzt auch unter gewissen Umständen der bloße Download schon strafbar.

Einen Bericht mit Hintergrundinformationen gibt es hier: Klick.

Gruß
K.-H.

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Olaf19 shrek3 „@ DAU-Schätzchen Die Gesetzeslage macht da keinen Unterschied, solange da...“
Optionen
> Das können sie aber nur, wenn sie sich ins Filesharing-Netz als P2P-Teilnehmer einschleichen,
> von deren PCs genau diese Musik herunter geladen werden kann.
> Erst dann können sie beweisen, dass ein Computer mit der IP-Adresse Xxx illegalerweise deren Musik bekommen hat.


Jepp... und das ist das Schöne an Rapidshare: das ist weder eine Tauschbörse, noch muss man spezielle Software installieren, noch irgendetwas uploaden.

Zur Rechtslage kann ich dir nur beipflichten: Ob Musik im Laden zu kaufen ist oder seit Jahren vergriffen, spielt absolut keine Rolle - Musik ist auch dann urheberrechtlich geschützt, wenn man sie nirgendwo kaufen kann. Denn die mangelnde Verfügbarkeit von geeigneten Tonträgern nimmt den Urhebern noch lange nicht ihre Rechte.

CU
Olaf
"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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