Bisher war es ja "nur" strafbar, wenn man Files zum Upload freigegeben hat - was ja eigentlich immer der Fall war, wenn man Filesharing "betrieb", denn sobald sich etwas auch nur teilweise im Downloadordner befand/befindet, wurde/wird es auch schon durch die Mechanismen des Filesharingprogrammes weiter verbreitet. Aufgrund einer kurzen Ergänzung des entsprechenden Paragrafen im Urheberrechtsgesetz ist allerdings jetzt auch unter gewissen Umständen der bloße Download schon strafbar.
Einen Bericht mit Hintergrundinformationen gibt es hier: Klick.
Gruß
K.-H.
Klatsch, Fakten, News, Betas 5.087 Themen, 27.850 Beiträge
Do hast ja Recht, oftmals sieht man sogar frisch eingestellte Discographien. aber die Struktur an sich ist nun mal anders, der Esel kann einfach weiterlaufen und bei manchen Powersharen in Spanien, Israel oder Osteuropa (ja, diese tolle Flaggenanzeige im Xtreme-Mod) werden struktuierte Archive freigegeben.
Upload-Hoster haben dagegen stets diese Beschränkungen, sobald länger nicht geladen wurde, fliegt die datei raus und muss wieder eingestelt werden.
Oft genug hat man z.B. Rapidshare, 4filehosting und depositfile zur auswahl, und dann stellt man fest, dass nur beim dritten Versuch eine Datei noch ausfidbar ist... Das meinte ich nur.